der Winter steht bevor und ich habe für meinen Golf bei einem Reifenhändler Kompletträder bestellt.
Die Kompletträder wurden nach Nr. 2.1 und 2.2 im Fahrzeugschein ausgesucht und bestellt. Also Freigabe vorhanden.
Im Freigabeschein vom Hersteller ist das Fahrzeug aufgeführt, als Freigeben.
Bei der Montage wurde nun festgestellt das die Felgen nicht auf das Fahrzeug passen (Bremsanlage zu groß).
Der Händler will nun das Geld von mir, den er hat alles Richtig gemacht.
Ich habe nun in dem Gutachen nachgesehen und dort steht unter Auflagen und Hinweise der Schlüssel B03.
B03 sagt aus
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Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die Serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S) ausgerüstet sind (u.a. Fahrzeugschein, ZUlassungbescheinigung I, COC Papier oder bedienungsanleitung)Auf der Freigabe seitens des Herstellers der felgen steht das 6,5J x 15 ET45 freigeben sind.
Ich bin gerade etwas sprachlos, wie kann es sein das eine Felge eine Freigabe bekommt die, seitens Fahrzeughersteller zugelassen ist.
Kann der Reifenhändler tasächlich verlangen das ich die nichtpassenden Felgen abnehme?
Ich bin der Meinung das der Reifenhändler doch einen fehler gemacht hat indem er sich die Auflagen und Hinweise und deren Aufschlüsselung nicht angesehen hat.
