Durch Benzinfahrzeuge belegte Stromtankstellen
Verfasst: 30. Nov 2012 13:21
Nach meinen bisherigen Erfahrungen gibt es zumindest im Großraum München bis Kufstein, Wasserburg, Starnberg, Augsburg genügend Stromtankstellen. Besonders erfreulich, alle sind gratis. So musste ich bisher bei 12000 km in 5 Monaten nur 370 kWh zu Hause tanken, davon fast 100 % über die eigene Solaranlage (Halbinsel). Der Benzinverbrauch aktuell bei 1,8 L/Gesamt trotz Langstrecken.
Seit ca. 2 Monaten fällt mir jedoch auf, dass immer mehr öffentliche Stromtankstellen von Benzinern mit voller Absicht zugeparkt sind. Dies betrifft sowohl die Einfahrten als auch den Tankstellenplatz selbst.
Und nun haltet Euch fest: Ich fragte einen dieser Parkpolizten, warum nie die Fahrzeuge, welche in den Einfahrten stehen, abgeschleppt werden. Sie teilte mir mit, dass dies rechtlich nicht zulässig sei. Sie dürfe noch nicht einmal einen Strafzettel an diese Autos hängen. Das gleiche würde auch für Feuerwehreinfahrten gelten, die nicht mit einem amtlichen Siegel auf dem Schild ausgestattet sind. Gem. Gesetz dürfen nur Falschparker abgeschleppt oder mit einem Strafzettel versehen werden. Eine Einfahrt zählt jedoch nicht als Parkplatz. Die Parkplätze selbst sind normalerweise Eigentum der Stadtwerke oder von Firmen wie BMW, Siemens, RWE, EON etc. und daher privat. Auch hier dürfen Sie verständlicherweise nicht abschleppen. Dieser Umstand sei inzwischen immer mehr Benzinfahren bekannt. Sie würden sich ganz bewusst auf die privaten Stromparkplätze oder deren Einfahrten stellen, da sie dort nichts zu befürchten haben. Die privaten Standplatzbetreiber (Stadtwerke etc.) lassen nicht abschleppen, da sie in Vorleistung treten müssen oder kein Interesse daran hätten.
Aber es wird noch absurder: Wenn man sich nun vor ein solches Fahrzeug stellt und mit einem Verlängerungskabel tankt, kann der Benzinfahrer, welcher auf dem Stromparkplatz steht, mich ganz ofiziell von der Polizei abschleppen lassen, da dies nur bei verhindertem Ausfahren, aber nicht beim verhinderten Einfahren möglich ist. Der Benzinfahrer bekommt noch nicht einmal einen Strafzettel. Auch die Anwohner dürfen beim Einfahen nicht abschleppen lassen, da sie verpflichtet sind einen Alternativparkplatz in der Nähe zu suchen.
Auf meine Frage, was man denn nun machen könne, empfahl mir diese Parkpolizistin doch allen Ernstens, ich solle doch einfach einmal die Luft aus dem Rreifen lassen, denn sie hätten keine rechtliche Handhabe. Das kann ja wohl keine Lösung sein.
Es nützte bisher auch nichts einen Zettel an die Windschutzscheibe zu hängen. Der Fahrer kommt, wirft den Zettel weg und geht wieder, so z.B. in Kufstein erlebt.
Wie sind hier Eure Erfahrungen. Hat jemand eine elegante Lösung für dieses Problem gefunden?
Seit ca. 2 Monaten fällt mir jedoch auf, dass immer mehr öffentliche Stromtankstellen von Benzinern mit voller Absicht zugeparkt sind. Dies betrifft sowohl die Einfahrten als auch den Tankstellenplatz selbst.
Und nun haltet Euch fest: Ich fragte einen dieser Parkpolizten, warum nie die Fahrzeuge, welche in den Einfahrten stehen, abgeschleppt werden. Sie teilte mir mit, dass dies rechtlich nicht zulässig sei. Sie dürfe noch nicht einmal einen Strafzettel an diese Autos hängen. Das gleiche würde auch für Feuerwehreinfahrten gelten, die nicht mit einem amtlichen Siegel auf dem Schild ausgestattet sind. Gem. Gesetz dürfen nur Falschparker abgeschleppt oder mit einem Strafzettel versehen werden. Eine Einfahrt zählt jedoch nicht als Parkplatz. Die Parkplätze selbst sind normalerweise Eigentum der Stadtwerke oder von Firmen wie BMW, Siemens, RWE, EON etc. und daher privat. Auch hier dürfen Sie verständlicherweise nicht abschleppen. Dieser Umstand sei inzwischen immer mehr Benzinfahren bekannt. Sie würden sich ganz bewusst auf die privaten Stromparkplätze oder deren Einfahrten stellen, da sie dort nichts zu befürchten haben. Die privaten Standplatzbetreiber (Stadtwerke etc.) lassen nicht abschleppen, da sie in Vorleistung treten müssen oder kein Interesse daran hätten.
Aber es wird noch absurder: Wenn man sich nun vor ein solches Fahrzeug stellt und mit einem Verlängerungskabel tankt, kann der Benzinfahrer, welcher auf dem Stromparkplatz steht, mich ganz ofiziell von der Polizei abschleppen lassen, da dies nur bei verhindertem Ausfahren, aber nicht beim verhinderten Einfahren möglich ist. Der Benzinfahrer bekommt noch nicht einmal einen Strafzettel. Auch die Anwohner dürfen beim Einfahen nicht abschleppen lassen, da sie verpflichtet sind einen Alternativparkplatz in der Nähe zu suchen.
Auf meine Frage, was man denn nun machen könne, empfahl mir diese Parkpolizistin doch allen Ernstens, ich solle doch einfach einmal die Luft aus dem Rreifen lassen, denn sie hätten keine rechtliche Handhabe. Das kann ja wohl keine Lösung sein.
Es nützte bisher auch nichts einen Zettel an die Windschutzscheibe zu hängen. Der Fahrer kommt, wirft den Zettel weg und geht wieder, so z.B. in Kufstein erlebt.
Wie sind hier Eure Erfahrungen. Hat jemand eine elegante Lösung für dieses Problem gefunden?