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Re: bearing fault

Verfasst: 13. Dez 2015 10:52
von he2lmuth
Ohne vollständiges Serviceheft ist der Kaufvertrag m.M. nach problemlos rückgängig zu machen.
War das ein Opelhändler? Dann sowieso.

Re: bearing fault

Verfasst: 13. Dez 2015 12:17
von mainhattan
Serviceheft entspricht dem Garantiedokument.
Wurde das bei Verkauf nicht übergegeben, aber dennoch der Erhalt von Dir quittiert, sieht es schlecht für Dich aus.
Wurde es beim Verkauf nicht übergeben und Du hast keines erhalten und hattest glabhaft keine Kenntnis davon, ist es eine wesentliche Eigenschaft, die Dir nicht engetreen ist und eine Nachbesserung ggf. fehl schlug.
Dann würde ich dem Händler eine kurze Nachfrist setzen. sofern er diese verstreichen lässt ohne brauchbares Ergebnis, ab zum Anwalt.

bearing fault

Verfasst: 13. Dez 2015 16:53
von harry_ooe
mainhattan hat geschrieben: Dann würde ich dem Händler eine kurze Nachfrist setzen. sofern er diese verstreichen lässt ohne brauchbares Ergebnis, ab zum Anwalt.
So in der Art hatte ich es vor.
Ich denke mal, die Sache mit dem
Lager geht jetzt hoffentlich noch gut aus für mich, aber ich wette, Opel rührt keinen Finger, wenn die HV Batterie kaputt geht, und ich keinen Service-Nachweis erbringen kann.
Angeblich wurden alle Services immer vom der selben Werkstatt gemacht. Somit kann ich eventuell das Serviceheft wirklich 'nachbauen' lassen.