Matthias,
ich werde gleich Leitungen fuer den naechsten Wagen ziehen lassen. Also um 22kW nutzen zu koenen. Die Loecher werden eh gemacht und die Preisdifferenz fuer die Kabel macht den Kohl nicht mehr fett.
Das einzige was sie verlangen koennen ist Ersatz fuer entstandene Schaenden, mehr nicht. Ich werde existierende Durchgaenge nutzen, bei denen der Elektriker die Brandschutzmasse sowieso wieder rein machen muss.
Weiter waeren nur ca 10 Loecher fuer die Verschraubung der Schellen fuer die Kabelleerrohre von Noeten. Also Nichtigkeiten, die sowieso abgewiesen werden wuerden. Dort wo meine Kabelrohre laufen werden, liegen schon 4 oder 5 andere Kabelrohre. Wenn ich ganz fies bin, lasse ich einzelne Kabel legen und diese gehen dann durch die vorhandenen Kabelrohre zu meinem Stellplatz.
Nix Wegmiete... siehe Gesetzestext:
(5) Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:
6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines
Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.
Es entsteht auch kein materieller Schaden, also gibt es nichts zu holen auch wenn es nach Abs.6 angedacht ist. Ich lasse mir auch keinen Schadensersatz geben, weil einer ein Bild an einer tragenden Wand per Schraube und Duebel anbringt (Naegel gehen nicht in die Waende). Tragende Waende sind immer Teil des Gemeinschafteigentums. Obwohl, ich hoer schon die Kasse klingen, wenn mal wieder jemand im Haus die Bohrmaschine an schmeisst.
