Der hat das Fahrzeug dann halt in der Arbeit geladen und zu Hause nur mehr abgestellt.
Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs
- georgk111
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs
In Wien läuft nicht anders: der Vorbesitzer meines REVAi wollte in einer Gemeinschaftsgarage mit vorhandenem Stromanschluss laden (9.6 kWh Bleisäure wohlgemerkt). Weil sich ein Garagennachbar "bedroht" fühlte (Angst vor Knallgasexplosion) wurde das Laden trotz positivem technischen Gutachten verboten (Ausschlaggebend für den Richter war des "Gefühl der Bedrohung") ...
Gott sei dank fällt dieses Problem bei LiIon nicht auch noch an.
Der hat das Fahrzeug dann halt in der Arbeit geladen und zu Hause nur mehr abgestellt.
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|| I am from Austria ||
- mainhattan
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs
Hi Schneeflocke,schneeflocke hat geschrieben:Wieso kam Paragraph 21 Ziffer (5) Punkt 6 nicht zur Anwendung?Konjoa hat geschrieben: Um alle Diskussionen zu beenden der Richter hat wie auf einen kranken Gaul auf die Klägerin eingeredet, er war auf meiner Seite. Es geht nur über die Mehrheit. Zeigt mir einer mal einen guten Anwalt!
Das würde ich ehrlich gesagt hinterfragen.
Wieso wird eine Mehrheit benötigt wenn im Praragraph 21 was anderes steht?
Im Grundgesetzt gibt es den Gleichstellungsgrundsatz.Nein das ist eben nicht Im Gesetzt gemeintHi Schneeflocke, energieversorgungsanschluss heißt hier aber generell einen Anschluss.Zu Gunsten eines Wohungseigentümers!!!!!! damit ist nicht die allgemeine Stomversorung eines Energieversorgers gemeint!!!!!!Code: Alles auswählen
...............zu Gunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind" vornehmen muß.
Also bitte eure Anwälte und Richter auf diesen Passus hinweisen und richtig interpretieren!!
Auf den Paragrafen 21 habe ich bereits ggü. dem Verwalter hingewiesen. Aus Unsicherheit diesbezüglich, weil er ggf. kompetenzenüberschreitung fürchtet, will er lieber einen Beschluss abwarten.
Ich werde das in der ETV erstmal abwarten, ich gebe dem Zustandekommen eines positiven Votums einen Chance von 90%. Regeln: Mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile müssen stimmberechtigt vorhanden sein, von diesem vorhandenen müssen 3/4 zustimmen. Grundsätzlich sind wir in der WEG so wie ich auch Konsens-bemüht. Sollte dies jedoch nicht wirken werde ich bereits auf der Versammlung ankündigen, dass ich den Rechtsweg einschlagen werde und hier dann der ordnungsmäßig bestellten Verwalter hinsichtlich obigen Paragrafen in die Zange nehmen. ich will keinen Streit vom Zaun brechen, aber auch nicht schon vor dem ersten Versuch der der gemeinsamen Einigung mit dem Kopf durch die Wand, da dann die athomsphärische Vergiftung erreicht ist!,
Gruß
mainhattan
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs
Ergänzung von heute:
Juhuuuu
Die Eigentümerversammlung hat einstimmig zugestimmt. Die Anwesenden waren mir wohlgesonnen.
Zwei wollten allerdings eine riesenlösung: Smart Grid grosstankstelle in der Tiefgarage. Das wollten aber die anderen nicht. Habe dann wieder alle eingefangen. Einer fand es total cool, dass ich als Pionier diesbezüglich vorweggehe
Der hat nämlich nen älteren prius, den er bald eintauschen will
Juhuuuu
Die Eigentümerversammlung hat einstimmig zugestimmt. Die Anwesenden waren mir wohlgesonnen.
Zwei wollten allerdings eine riesenlösung: Smart Grid grosstankstelle in der Tiefgarage. Das wollten aber die anderen nicht. Habe dann wieder alle eingefangen. Einer fand es total cool, dass ich als Pionier diesbezüglich vorweggehe
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Konjoa
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs
Glückwunsch so ist es der richtige Weg bei einer ETG. Ich kann es nur jeden Empfehlen diesen Weg zu gehen alles andere ist nur Bla Blamainhattan hat geschrieben:Ergänzung von heute:
Juhuuuu![]()
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Die Eigentümerversammlung hat einstimmig zugestimmt. Die Anwesenden waren mir wohlgesonnen.
Zwei wollten allerdings eine riesenlösung: Smart Grid grosstankstelle in der Tiefgarage. Das wollten aber die anderen nicht. Habe dann wieder alle eingefangen. Einer fand es total cool, dass ich als Pionier diesbezüglich vorweggehe![]()
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Konjoa
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs
Glückwunsch so ist es der richtige Weg bei einer ETG. Ich kann es jeden Empfehlen diesen Weg zu gehen alles andere ist Bla Bla.mainhattan hat geschrieben:Ergänzung von heute:
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Die Eigentümerversammlung hat einstimmig zugestimmt. Die Anwesenden waren mir wohlgesonnen.
Zwei wollten allerdings eine riesenlösung: Smart Grid grosstankstelle in der Tiefgarage. Das wollten aber die anderen nicht. Habe dann wieder alle eingefangen. Einer fand es total cool, dass ich als Pionier diesbezüglich vorweggehe![]()
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