Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs

... alles, was zum Thema Ampera gehört, aber nicht in die anderen Foren passt
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mainhattan
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Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs

Beitrag von mainhattan »

Hallo zusammen,
nach langem hin und her (bei mir selbst war der Groschen schon längst gefallen) bin ich nach mehrtägigem Probefahren des Amperas mega geil darauf, mir einen zuzulegen.
Einmal Ampera bzw. Volt gefahren, schon abhängig davon...

Nun stellt sich bei mir die Herausforderung, dass ich mit meinem Partner in einer ETW in einer WEG wohne; dort gibt es 25 TG-Stellplätze, wovon nur ein einziger bisher eine private Stromzuleitung hat (aber seit Erbauung der Anlage).

Um regelmäßig und verlässlich im häuslichen Umfeld Strom zapfen zu können, ist es also erforderlich, eine Leitung vom Sicherungskasten im Keller in die TG zu legen.

Was mir hier also aufgefallen ist, die Leute haben echt Angst vor dem Thema E-Mobilität. Der Verwalter stellt sich grundsätzlich zuversichtlich dem Vorhaben gegenüber, hat sich mit seinem Rechtsberater dazu auch abgestimmt, was die Auslegung des WEG-Gesetzes diesbezüglich angeht. Da ich als Verwaltungsbeiratsmitglied einen eingeschränkten Wirkungsgrad auf die Eigentümer habe (meine beiden VW-Beiratskollegen konnte ich schon überzeugen), hoffe ich jetzt darauf, dass die ETV Ende März meinem Antrag zustimmt. Formal sehe ich da keine Bedenken, da es sich hier um eine 230V/!6A Zuleitung handeln soll und nicht um einen Schnellladepunkt. Da gehts nämlich schon los - viel werfen aus Unwissenheit alle Begrifflichkeit durcheinander und meinen, ein E-Auto braucht immer eine 400V-Leitung.

Formaljuristisch gesehen, könnte mir die ETV einen Strich durch die Rechnung machen. Anfechtungsklagen sind wohl nur bei formalen Fehlern erfolgreich.

Gibt es da jemand mit ähnlichen Erfahrungen?
Gruß
mainhattan
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micky4
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs

Beitrag von micky4 »

mainhattan hat geschrieben:...
Formaljuristisch gesehen, könnte mir die ETV einen Strich durch die Rechnung machen. Anfechtungsklagen sind wohl nur bei formalen Fehlern erfolgreich.
...
Ich bin mir nicht sicher ob hier oder in einem anderen Forum, aber es wurde glaubhaft erläutert, dass die ETV nur dann die Zustimmung verweigern kann, wenn "Eigentümer geschädigt werden" was bei Installation einer zusätzlichen Stromleitung plus Zähler definitiv NICHT der Fall ist. Also ich glaube das geht ohne Sorgen ... !
PS: gefunden : http://www.goingelectric.de/forum/infra ... tml#p54595
Die Befugnis im Sinne des Satzes 1 kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Liebe Grüße, Michael CU#13068, lithiumweiss, ePionier
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caffeine
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs

Beitrag von caffeine »

micky4 hat das richtig auf den Punkt gebracht.
Im Tesla-Fahrer-Forum gibt es auch einen konkreten Fall, der mit Deinem vergleichbar ist. Der Kollege mit dem Tesla braucht natürlich eine etwas dickere Leitung. Dort haben die Miteigentümer ebenfalls massive Angst davor.
Aber auch dort wurde nach langen "Verhandlungen" so etwas wie eine Lösung gefunden.
Viele Grüße
Stefan
Konjoa
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs

Beitrag von Konjoa »

mainhattan hat geschrieben:Hallo zusammen,
nach langem hin und her (bei mir selbst war der Groschen schon längst gefallen) bin ich nach mehrtägigem Probefahren des Amperas mega geil darauf, mir einen zuzulegen.
Einmal Ampera bzw. Volt gefahren, schon abhängig davon...

Nun stellt sich bei mir die Herausforderung, dass ich mit meinem Partner in einer ETW in einer WEG wohne; dort gibt es 25 TG-Stellplätze, wovon nur ein einziger bisher eine private Stromzuleitung hat (aber seit Erbauung der Anlage).

Um regelmäßig und verlässlich im häuslichen Umfeld Strom zapfen zu können, ist es also erforderlich, eine Leitung vom Sicherungskasten im Keller in die TG zu legen.

Was mir hier also aufgefallen ist, die Leute haben echt Angst vor dem Thema E-Mobilität. Der Verwalter stellt sich grundsätzlich zuversichtlich dem Vorhaben gegenüber, hat sich mit seinem Rechtsberater dazu auch abgestimmt, was die Auslegung des WEG-Gesetzes diesbezüglich angeht. Da ich als Verwaltungsbeiratsmitglied einen eingeschränkten Wirkungsgrad auf die Eigentümer habe (meine beiden VW-Beiratskollegen konnte ich schon überzeugen), hoffe ich jetzt darauf, dass die ETV Ende März meinem Antrag zustimmt. Formal sehe ich da keine Bedenken, da es sich hier um eine 230V/!6A Zuleitung handeln soll und nicht um einen Schnellladepunkt. Da gehts nämlich schon los - viel werfen aus Unwissenheit alle Begrifflichkeit durcheinander und meinen, ein E-Auto braucht immer eine 400V-Leitung.

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Gibt es da jemand mit ähnlichen Erfahrungen?
Hallo ich kann dir sagen du brauchst die Zustimmung der WEG.
Bei uns war es so das eine Eigentümerin vor Gericht ging da ich eine Stimme zu wenig hatte. Sie hat gewonnen. Das zweite Jahr schrieb ich alle Eigentümer an erklärte meinen Sachverhalt und bekam über 70% der Stimmen. Die Steckdose mit Zwischenzählern könnte ich dann einbauen. Versuche gleich alle auf deine Seite zu bekommen, die meisten haben Verständnisses.
Viel Erfolg
Konjoa
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs

Beitrag von Konjoa »

mainhattan hat geschrieben:Hallo zusammen,
nach langem hin und her (bei mir selbst war der Groschen schon längst gefallen) bin ich nach mehrtägigem Probefahren des Amperas mega geil darauf, mir einen zuzulegen.
Einmal Ampera bzw. Volt gefahren, schon abhängig davon...

Nun stellt sich bei mir die Herausforderung, dass ich mit meinem Partner in einer ETW in einer WEG wohne; dort gibt es 25 TG-Stellplätze, wovon nur ein einziger bisher eine private Stromzuleitung hat (aber seit Erbauung der Anlage).

Um regelmäßig und verlässlich im häuslichen Umfeld Strom zapfen zu können, ist es also erforderlich, eine Leitung vom Sicherungskasten im Keller in die TG zu legen.

Was mir hier also aufgefallen ist, die Leute haben echt Angst vor dem Thema E-Mobilität. Der Verwalter stellt sich grundsätzlich zuversichtlich dem Vorhaben gegenüber, hat sich mit seinem Rechtsberater dazu auch abgestimmt, was die Auslegung des WEG-Gesetzes diesbezüglich angeht. Da ich als Verwaltungsbeiratsmitglied einen eingeschränkten Wirkungsgrad auf die Eigentümer habe (meine beiden VW-Beiratskollegen konnte ich schon überzeugen), hoffe ich jetzt darauf, dass die ETV Ende März meinem Antrag zustimmt. Formal sehe ich da keine Bedenken, da es sich hier um eine 230V/!6A Zuleitung handeln soll und nicht um einen Schnellladepunkt. Da gehts nämlich schon los - viel werfen aus Unwissenheit alle Begrifflichkeit durcheinander und meinen, ein E-Auto braucht immer eine 400V-Leitung.

Formaljuristisch gesehen, könnte mir die ETV einen Strich durch die Rechnung machen. Anfechtungsklagen sind wohl nur bei formalen Fehlern erfolgreich.

Gibt es da jemand mit ähnlichen Erfahrungen?
Hallo ich kann dir sagen du brauchst die Zustimmung der WEG.
Bei uns war es so das eine Eigentümerin vor Gericht ging da ich eine Stimme zu wenig hatte. Sie hat gewonnen. Das zweite Jahr schrieb ich alle Eigentümer an erklärte meinen Sachverhalt und bekam über 70% der Stimmen. Die Steckdose mit Zwischenzählern könnte ich dann einbauen. Versuche gleich alle auf deine Seite zu bekommen, die meisten haben Verständnisses.
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Hartmut49
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs

Beitrag von Hartmut49 »

Hallo Mainhattan,

Das ist schon so ein Kampf, mit so einener Miteigentümergemeinschaft,
und ich beneide Dich nicht !
Also ich würde mich nie !! wieder an solch einer Gemeinschaft beteiligen .
wenn Du keine Einigung hinbekommst, hast Du es immer sehr sehr schwer
Gruß
Hartmut
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schneeflocke
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs

Beitrag von schneeflocke »

Da gibt es aber einen Schlupfwinkel denn man anwenden kann.

Hier wurde das schoneinmal erwähnt
schneeflocke hat geschrieben:Hallo Mainhattan,

Herzlich Willkommen im Forum.

Das "Problem" mit dem WEG-Verwalter regelt eigentlich das WEG (Wohnungseigentumsgesetz):

Hier steht unter Paragraph 21 Ziffer (5) Punkt 6, daß der Verwalter "die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung eine Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlußes zu Gunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind" vornehmen muß.

Ich verstehe unter "Energieversorgungsanschlußes" eben auch das Legen einer separaten Zuleitung mit Steckdose zu Deinem TG-Parkplatz, falls diese von Deinem Zählerschrank aus erfolgt.

Will damit nur sagen, daß die WEG, vertreten durch den Verwalter, u.U. Kein Mitspracherecht hat sondern eine Duldungspflicht besteht. Das solltest Du vielleicht "diplomatisch" mit dem Verwalter besprechen, ob hier überhaupt ein Beschluß erforderlich ist ??? :o

Gruß
Schneeflocke
Hallo ich kann dir sagen du brauchst die Zustimmung der WEG.
Bei uns war es so das eine Eigentümerin vor Gericht ging da ich eine Stimme zu wenig hatte. Sie hat gewonnen. Das zweite Jahr schrieb ich alle Eigentümer an erklärte meinen Sachverhalt und bekam über 70% der Stimmen. Die Steckdose mit Zwischenzählern könnte ich dann einbauen. Versuche gleich alle auf deine Seite zu bekommen, die meisten haben Verständnisses.
Viel Erfolg
??? Wie das. Ein guter RA hätte der Eigentümerin o.g. Gesetzt um die Ohren geschlagen.
LG
Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“
(Willy Brandt)

Ohne heute gäb‘s morgen kein gestern!


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Konjoa
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs

Beitrag von Konjoa »

schneeflocke hat geschrieben:Da gibt es aber einen Schlupfwinkel denn man anwenden kann.

Hier wurde das schoneinmal erwähnt
schneeflocke hat geschrieben:Hallo Mainhattan,

Herzlich Willkommen im Forum.

Das "Problem" mit dem WEG-Verwalter regelt eigentlich das WEG (Wohnungseigentumsgesetz):

Hier steht unter Paragraph 21 Ziffer (5) Punkt 6, daß der Verwalter "die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung eine Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlußes zu Gunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind" vornehmen muß.

Ich verstehe unter "Energieversorgungsanschlußes" eben auch das Legen einer separaten Zuleitung mit Steckdose zu Deinem TG-Parkplatz, falls diese von Deinem Zählerschrank aus erfolgt.

Will damit nur sagen, daß die WEG, vertreten durch den Verwalter, u.U. Kein Mitspracherecht hat sondern eine Duldungspflicht besteht. Das solltest Du vielleicht "diplomatisch" mit dem Verwalter besprechen, ob hier überhaupt ein Beschluß erforderlich ist ??? :o

Gruß
Schneeflocke
Hallo ich kann dir sagen du brauchst die Zustimmung der WEG.
Bei uns war es so das eine Eigentümerin vor Gericht ging da ich eine Stimme zu wenig hatte. Sie hat gewonnen. Das zweite Jahr schrieb ich alle Eigentümer an erklärte meinen Sachverhalt und bekam über 70% der Stimmen. Die Steckdose mit Zwischenzählern könnte ich dann einbauen. Versuche gleich alle auf deine Seite zu bekommen, die meisten haben Verständnisses.
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??? Wie das. Ein guter RA hätte der Eigentümerin o.g. Gesetzt um die Ohren geschlagen.
Um alle Diskussionen zu beenden der Richter hat wie auf einen kranken Gaul auf die Klägerin eingeredet, er war auf meiner Seite. Es geht nur über die Mehrheit. Zeigt mir einer mal einen guten Anwalt!
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mainhattan
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs

Beitrag von mainhattan »

schneeflocke hat geschrieben:Da gibt es aber einen Schlupfwinkel denn man anwenden kann.

Hier wurde das schoneinmal erwähnt
schneeflocke hat geschrieben:Hallo Mainhattan,

Herzlich Willkommen im Forum.

Das "Problem" mit dem WEG-Verwalter regelt eigentlich das WEG (Wohnungseigentumsgesetz):

Hier steht unter Paragraph 21 Ziffer (5) Punkt 6, daß der Verwalter "die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung eine Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlußes zu Gunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind" vornehmen muß.

Ich verstehe unter "Energieversorgungsanschlußes" eben auch das Legen einer separaten Zuleitung mit Steckdose zu Deinem TG-Parkplatz, falls diese von Deinem Zählerschrank aus erfolgt.

Will damit nur sagen, daß die WEG, vertreten durch den Verwalter, u.U. Kein Mitspracherecht hat sondern eine Duldungspflicht besteht. Das solltest Du vielleicht "diplomatisch" mit dem Verwalter besprechen, ob hier überhaupt ein Beschluß erforderlich ist ??? :o

Gruß
Schneeflocke
Hallo ich kann dir sagen du brauchst die Zustimmung der WEG.
Bei uns war es so das eine Eigentümerin vor Gericht ging da ich eine Stimme zu wenig hatte. Sie hat gewonnen. Das zweite Jahr schrieb ich alle Eigentümer an erklärte meinen Sachverhalt und bekam über 70% der Stimmen. Die Steckdose mit Zwischenzählern könnte ich dann einbauen. Versuche gleich alle auf deine Seite zu bekommen, die meisten haben Verständnisses.
Viel Erfolg
??? Wie das. Ein guter RA hätte der Eigentümerin o.g. Gesetzt um die Ohren geschlagen.

Hi Schneeflocke, energieversorgungsanschluss heißt hier aber generell einen Anschluss. Aber ich habe da ein Druckmittel in der Hand. Es bestehen bereits drei Leitungen auf individuelle Stellplätze. Warum sollte nun ein neuverlegungswunsch verwehrt werden? Ferner haben hier einige garagennutzer ohne zustimmungseinholung der Übrigen die tiefgaragenwände verunstaltet, mit solchen Aufhängungen für ihre winterräder.
Gruß
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schneeflocke
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Re: Ladepunkt: Zustimmungspflicht der Miteigentümer in WEGs

Beitrag von schneeflocke »

Konjoa hat geschrieben: Um alle Diskussionen zu beenden der Richter hat wie auf einen kranken Gaul auf die Klägerin eingeredet, er war auf meiner Seite. Es geht nur über die Mehrheit. Zeigt mir einer mal einen guten Anwalt!
Wieso kam Paragraph 21 Ziffer (5) Punkt 6 nicht zur Anwendung?
Das würde ich ehrlich gesagt hinterfragen.

Wieso wird eine Mehrheit benötigt wenn im Praragraph 21 was anderes steht?

Im Grundgesetzt gibt es den Gleichstellungsgrundsatz.
Hi Schneeflocke, energieversorgungsanschluss heißt hier aber generell einen Anschluss.
Nein das ist eben nicht Im Gesetzt gemeint

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...............zu Gunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind" vornehmen muß.
Zu Gunsten eines Wohungseigentümers!!!!!! damit ist nicht die allgemeine Stomversorung eines Energieversorgers gemeint!!!!!!

Also bitte eure Anwälte und Richter auf diesen Passus hinweisen und richtig interpretieren!!
LG
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