Natürlich, die Haftpflicht steigt aus, die Kasko sowieso, Strafverfahren wegen unzulässiger Veränderung am Fahrzeug, evtl. Zivilverfahren wegen Schadenersatz des Unfallgegners.agentsmith1612 hat geschrieben:Falls das mit dem Licht auffliegt, nimmt mit Sicherheit jede Versicherung das gerne als Ablehnungsgrund.
Die Beamten der LVA schauen bei KFZ-Kontrollen auch in die Scheinwerfer hinein, gerade beim Ampera geht dies ja sehr einfach. Wenn da keine Halogenlampe drin ist, bzw. schon der Kühlkörper brummt, hat man sicher erhöhten Erklärungsbedarf und fasst im Nachgang eine besondere Untersuchung nach § 56 KFG aus, zumindest hier in Österreich.
Ob das Licht dann geblendet hat oder nicht ist dann egal, der gegnerische Anwalt wird dann eher einen Strick daraus drehen und behaupten der Amperalenker hätte nichts gesehen, weil illegales Leuchtmittel. Gutachter bestätigt dies und schwupps große Rechnung und Vorstrafe.
Worst case Szenario, aber dennoch.
Aber jetzt wieder BTT, genug OT verzapft.
M.
