Chevrolet Volt endlich mit E-Kennzeichen
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Chevrolet Volt endlich mit E-Kennzeichen
Hallo zusammen,
Ich bin neu im Forum und wollte mal berichten, von meiner Odyssee bis zur Zulassung meines 2013er Volt mit einem E-Kennzeichen.
Die Behörde in meinem Landkreis scheint keine Erfahrung, kein Interesse oder sonst irgendein Problem mit der Zulassung von „ausländischen“ Hybrid-Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen zu haben.
Obwohl mein Chevrolet Volt bereits in Deutschland zugelassen war, eine EG-Typgenehmigung besaß und die CO2/km in Gramm im Fahrzeugschein eingetragen waren, wurde die Zulassung eines E-Kennzeichens mit der Frage nach einem COC-Papier (Dokument des Herstellers) zweimal abgewiesen.
Ein COC-Papier beim Hersteller (General Motors, USA) anzufordern schien mir zu langwierig und auch zu kostspielig zu sein, also habe ich mich informiert, wie man dieses Dokument denn nun umgehen könnte.
Die Antwort ist leicht:
(Und hinterher ist man ja immer schlauer)
Ein COC Papier ist nicht erforderlich!
Denn wenn euer Fahrzeugschein die folgenden Angaben enthält, steht einer Zulassung mit einem E-Kennzeichen nichts im Wege:
Feld V7: (CO2 in g/km) dieser Wert muss unter 50 liegen!
Feld P.3: (Kraftstoffart oder Energiequelle)
Hybrid Benzin/E
Alles Weiter ist nur Schikane oder Unwissenheit der Mitarbeiter eurer Zulassungsstelle - denn die Bedingungen für die Zulassung mit einem E-Kennzeichen sind ganz klar geregelt und haben eine gesetzliche Grundlage:
Für Hybridfahrzeuge gilt:
CO2-Ausstoß (WLTP) unter 50 g/km oder
Reichweite mit Elektroantrieb 40 km
(Reichweite Stadt, EAER City)
Diese Angaben kann die Behörde auch über die EG-Typgenehmigung auslesen, falls noch keine Erstzulassung in Deutschland stattgefunden haben sollte. Tut sie das nicht (dieses Dokument kann bis zu 300 Seiten lang sein) könnt ihr immer noch euren TÜV danach fragen. Fehlende oder nicht vorhandene Angaben zu eurem Fahrzeug können über den TÜV auf Grundlage der EG-Typgenehmigung immer noch nachgetragen oder dokumentiert werden.
Mein Rat an alle die ein E-Kennzeichen haben wollen ist daher: Nicht aufgeben! Ihr habt das Recht darauf, wenn euer Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt. Also, nicht aufgeben!
Bei mir hat es - zugegebenermaßen auf Grund fehlender Informiertheit meinerseits - erst im dritten Anlauf geklappt.
Ich hoffe also, dass ich dem einen oder anderen von euch hiermit behilflich sein konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hier noch die Grundlagen meiner Informationen zum selber nachlesen:
http://autotipps.net/Fahrzeugschein.html
https://www.freistaat.bayern/dokumente/ ... 4974205556
Gruß an Alle und viel Erfolg!
Dirk
Ich bin neu im Forum und wollte mal berichten, von meiner Odyssee bis zur Zulassung meines 2013er Volt mit einem E-Kennzeichen.
Die Behörde in meinem Landkreis scheint keine Erfahrung, kein Interesse oder sonst irgendein Problem mit der Zulassung von „ausländischen“ Hybrid-Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen zu haben.
Obwohl mein Chevrolet Volt bereits in Deutschland zugelassen war, eine EG-Typgenehmigung besaß und die CO2/km in Gramm im Fahrzeugschein eingetragen waren, wurde die Zulassung eines E-Kennzeichens mit der Frage nach einem COC-Papier (Dokument des Herstellers) zweimal abgewiesen.
Ein COC-Papier beim Hersteller (General Motors, USA) anzufordern schien mir zu langwierig und auch zu kostspielig zu sein, also habe ich mich informiert, wie man dieses Dokument denn nun umgehen könnte.
Die Antwort ist leicht:
(Und hinterher ist man ja immer schlauer)
Ein COC Papier ist nicht erforderlich!
Denn wenn euer Fahrzeugschein die folgenden Angaben enthält, steht einer Zulassung mit einem E-Kennzeichen nichts im Wege:
Feld V7: (CO2 in g/km) dieser Wert muss unter 50 liegen!
Feld P.3: (Kraftstoffart oder Energiequelle)
Hybrid Benzin/E
Alles Weiter ist nur Schikane oder Unwissenheit der Mitarbeiter eurer Zulassungsstelle - denn die Bedingungen für die Zulassung mit einem E-Kennzeichen sind ganz klar geregelt und haben eine gesetzliche Grundlage:
Für Hybridfahrzeuge gilt:
CO2-Ausstoß (WLTP) unter 50 g/km oder
Reichweite mit Elektroantrieb 40 km
(Reichweite Stadt, EAER City)
Diese Angaben kann die Behörde auch über die EG-Typgenehmigung auslesen, falls noch keine Erstzulassung in Deutschland stattgefunden haben sollte. Tut sie das nicht (dieses Dokument kann bis zu 300 Seiten lang sein) könnt ihr immer noch euren TÜV danach fragen. Fehlende oder nicht vorhandene Angaben zu eurem Fahrzeug können über den TÜV auf Grundlage der EG-Typgenehmigung immer noch nachgetragen oder dokumentiert werden.
Mein Rat an alle die ein E-Kennzeichen haben wollen ist daher: Nicht aufgeben! Ihr habt das Recht darauf, wenn euer Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt. Also, nicht aufgeben!
Bei mir hat es - zugegebenermaßen auf Grund fehlender Informiertheit meinerseits - erst im dritten Anlauf geklappt.
Ich hoffe also, dass ich dem einen oder anderen von euch hiermit behilflich sein konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hier noch die Grundlagen meiner Informationen zum selber nachlesen:
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Gruß an Alle und viel Erfolg!
Dirk
2013er Chevrolet Volt - mit 300.000 km
- Harvey
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Re: Chevrolet Volt endlich mit E-Kennzeichen
Glückwunsch .. Und allzeit gute Fahrt mit dem Schätzchen..
Wunderbare Grüße aus dem Sauerland vom Jürgen
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- he2lmuth
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Re: Chevrolet Volt endlich mit E-Kennzeichen
Leider ging es Vielen so.
Deshalb habe ich das EKennzeichen nicht beantragt.
In Berlin hat man damit keinerlei Vorteile.
Alles Gute.
Deshalb habe ich das EKennzeichen nicht beantragt.
In Berlin hat man damit keinerlei Vorteile.
Alles Gute.
L.G. Hellmuth
Es ist keinesfalls ausreichend lediglich keine Überlegungen anstellen zu können, man muss auch unfähig sein diese mitzuteilen.
Es ist keinesfalls ausreichend lediglich keine Überlegungen anstellen zu können, man muss auch unfähig sein diese mitzuteilen.
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Re: Chevrolet Volt endlich mit E-Kennzeichen
...außer, dass Du auf Ladeplätzen in der Stadt stehen darfst.
2016 Cadillac ELR Performance Package
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Re: Chevrolet Volt endlich mit E-Kennzeichen
Danke Jürgen! Und Kopf hoch Hellmuth!
Gruß, Dirk
Exakt, yazerone! Und dieser tolle E-Hybrid verdient es einfach mit einem E-Kennzeichen gefahren zu werden!
Gruß, Dirk
2013er Chevrolet Volt - mit 300.000 km
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- muss sich noch beweisen
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Re: Chevrolet Volt endlich mit E-Kennzeichen
Hi.. Ich wollte heute morgen mein Ampera anmelden das hat leider nicht geklappt obwohl ich ihr gesagt habe das in der Zulassung die CO2 weniger als 50 mg ist und dass das Auto über Steckdose geladen wird das war ihr sowas von egal sie hat drauf gepocht COC Papiere müssen wir ja danke Zulassungsstelle Eschwege kann mir denn jemand mal einen Tipp geben danke Gruß Klaus
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Re: Chevrolet Volt endlich mit E-Kennzeichen
Hallo Klaus,
ein COC-Papier für einen Opel Ampera zu verlangen ist eher ungewöhnlich, weil der Opel Ampera in Deutschland verkauft wurde und eine EG-Typgenehmigung vorliegt. Hier kann die Zulassungsstelle eigentlich alle notwendigen Daten im Computer nachschlagen. Meine Erfahrung lehrt mich allerdings das einige Zulassungsstellen in Deutschland nicht sehr kooperativ sind, bei der Zulassung von Hybridfahrzeugen mit E-Kennzeichen.
Interessant wäre allerdings nochmal genau zu schauen, welche Angabe im Fahrzeugschein im Feld P.3: (Kraftstoffart oder Energiequelle) und im Feld V7: (CO2 in g/km) stehen. Denn hier können bei der Erstzulassung Angaben unvollständig oder für deine Zwecke "ungünstig" eingetragen worden sein.
Falls dein Fahrzeug noch keinen Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein besitzt, hast du die Möglichkeit entweder über den TÜV (z.B. durch eine Vollabnahme) oder über den Hersteller Opel alle notwendigen Daten für die Zulassung deines Fahrzeuges zu bekommen.
Grundsätzlich gilt nämlich, dass ein Nachweis der Voraussetzungen zur Zulassung von Hybridfahrzeugen mit einem E-Kennzeichen entweder durch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder durch die Datenbestätigung des Herstellers zu erfolgen hat.
Hier empfiehlt es sich dann unter Umständen einfach mal den Opel-Händler deines Vertrauens um Rat zu fragen.
Eventuell kann der dir da sogar recht schnell weiterhelfen.
Kleine Anmerkung zum Schluss: Mein ursprünglicher Beitrag bezog sich auf meine Erfahrung mit der Zulassung eines Chevrolet Volt Baujahr 2013 mit einem E-Kennzeichen und nicht auf den Opel Ampera - es gibt also eventuell in diesem Forum noch sachdienlichere oder fachkundigere Beiträge speziell zur Zulassung eines Opel Ampera mit E-Kennzeichen, die es auch wert wären, gelesen zu werden.
Was ich aber auf jeden Fall sagen kann, ist dass auch andere schon diese oder ähnliche Schwierigkeiten bei der Zulassung mit einem E-Kennzeichen zu vermelden hatten. Du bist da also nicht alleine mit dem Problem.
In diesem Sinne: Kopf hoch und weiter machen. Bei mir hat es immerhin drei Anläufe gebraucht, bis ich mein E-Kennzeichen bekommen konnte.
Gruß, Dirk
ein COC-Papier für einen Opel Ampera zu verlangen ist eher ungewöhnlich, weil der Opel Ampera in Deutschland verkauft wurde und eine EG-Typgenehmigung vorliegt. Hier kann die Zulassungsstelle eigentlich alle notwendigen Daten im Computer nachschlagen. Meine Erfahrung lehrt mich allerdings das einige Zulassungsstellen in Deutschland nicht sehr kooperativ sind, bei der Zulassung von Hybridfahrzeugen mit E-Kennzeichen.
Interessant wäre allerdings nochmal genau zu schauen, welche Angabe im Fahrzeugschein im Feld P.3: (Kraftstoffart oder Energiequelle) und im Feld V7: (CO2 in g/km) stehen. Denn hier können bei der Erstzulassung Angaben unvollständig oder für deine Zwecke "ungünstig" eingetragen worden sein.
Falls dein Fahrzeug noch keinen Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein besitzt, hast du die Möglichkeit entweder über den TÜV (z.B. durch eine Vollabnahme) oder über den Hersteller Opel alle notwendigen Daten für die Zulassung deines Fahrzeuges zu bekommen.
Grundsätzlich gilt nämlich, dass ein Nachweis der Voraussetzungen zur Zulassung von Hybridfahrzeugen mit einem E-Kennzeichen entweder durch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder durch die Datenbestätigung des Herstellers zu erfolgen hat.
Hier empfiehlt es sich dann unter Umständen einfach mal den Opel-Händler deines Vertrauens um Rat zu fragen.
Eventuell kann der dir da sogar recht schnell weiterhelfen.
Kleine Anmerkung zum Schluss: Mein ursprünglicher Beitrag bezog sich auf meine Erfahrung mit der Zulassung eines Chevrolet Volt Baujahr 2013 mit einem E-Kennzeichen und nicht auf den Opel Ampera - es gibt also eventuell in diesem Forum noch sachdienlichere oder fachkundigere Beiträge speziell zur Zulassung eines Opel Ampera mit E-Kennzeichen, die es auch wert wären, gelesen zu werden.
Was ich aber auf jeden Fall sagen kann, ist dass auch andere schon diese oder ähnliche Schwierigkeiten bei der Zulassung mit einem E-Kennzeichen zu vermelden hatten. Du bist da also nicht alleine mit dem Problem.
In diesem Sinne: Kopf hoch und weiter machen. Bei mir hat es immerhin drei Anläufe gebraucht, bis ich mein E-Kennzeichen bekommen konnte.
Gruß, Dirk
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