Chevrolet Volt endlich mit E-Kennzeichen
Verfasst: 16. Mär 2021 11:44
Hallo zusammen,
Ich bin neu im Forum und wollte mal berichten, von meiner Odyssee bis zur Zulassung meines 2013er Volt mit einem E-Kennzeichen.
Die Behörde in meinem Landkreis scheint keine Erfahrung, kein Interesse oder sonst irgendein Problem mit der Zulassung von „ausländischen“ Hybrid-Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen zu haben.
Obwohl mein Chevrolet Volt bereits in Deutschland zugelassen war, eine EG-Typgenehmigung besaß und die CO2/km in Gramm im Fahrzeugschein eingetragen waren, wurde die Zulassung eines E-Kennzeichens mit der Frage nach einem COC-Papier (Dokument des Herstellers) zweimal abgewiesen.
Ein COC-Papier beim Hersteller (General Motors, USA) anzufordern schien mir zu langwierig und auch zu kostspielig zu sein, also habe ich mich informiert, wie man dieses Dokument denn nun umgehen könnte.
Die Antwort ist leicht:
(Und hinterher ist man ja immer schlauer)
Ein COC Papier ist nicht erforderlich!
Denn wenn euer Fahrzeugschein die folgenden Angaben enthält, steht einer Zulassung mit einem E-Kennzeichen nichts im Wege:
Feld V7: (CO2 in g/km) dieser Wert muss unter 50 liegen!
Feld P.3: (Kraftstoffart oder Energiequelle)
Hybrid Benzin/E
Alles Weiter ist nur Schikane oder Unwissenheit der Mitarbeiter eurer Zulassungsstelle - denn die Bedingungen für die Zulassung mit einem E-Kennzeichen sind ganz klar geregelt und haben eine gesetzliche Grundlage:
Für Hybridfahrzeuge gilt:
CO2-Ausstoß (WLTP) unter 50 g/km oder
Reichweite mit Elektroantrieb 40 km
(Reichweite Stadt, EAER City)
Diese Angaben kann die Behörde auch über die EG-Typgenehmigung auslesen, falls noch keine Erstzulassung in Deutschland stattgefunden haben sollte. Tut sie das nicht (dieses Dokument kann bis zu 300 Seiten lang sein) könnt ihr immer noch euren TÜV danach fragen. Fehlende oder nicht vorhandene Angaben zu eurem Fahrzeug können über den TÜV auf Grundlage der EG-Typgenehmigung immer noch nachgetragen oder dokumentiert werden.
Mein Rat an alle die ein E-Kennzeichen haben wollen ist daher: Nicht aufgeben! Ihr habt das Recht darauf, wenn euer Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt. Also, nicht aufgeben!
Bei mir hat es - zugegebenermaßen auf Grund fehlender Informiertheit meinerseits - erst im dritten Anlauf geklappt.
Ich hoffe also, dass ich dem einen oder anderen von euch hiermit behilflich sein konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hier noch die Grundlagen meiner Informationen zum selber nachlesen:
http://autotipps.net/Fahrzeugschein.html
https://www.freistaat.bayern/dokumente/ ... 4974205556
Gruß an Alle und viel Erfolg!
Dirk
Ich bin neu im Forum und wollte mal berichten, von meiner Odyssee bis zur Zulassung meines 2013er Volt mit einem E-Kennzeichen.
Die Behörde in meinem Landkreis scheint keine Erfahrung, kein Interesse oder sonst irgendein Problem mit der Zulassung von „ausländischen“ Hybrid-Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen zu haben.
Obwohl mein Chevrolet Volt bereits in Deutschland zugelassen war, eine EG-Typgenehmigung besaß und die CO2/km in Gramm im Fahrzeugschein eingetragen waren, wurde die Zulassung eines E-Kennzeichens mit der Frage nach einem COC-Papier (Dokument des Herstellers) zweimal abgewiesen.
Ein COC-Papier beim Hersteller (General Motors, USA) anzufordern schien mir zu langwierig und auch zu kostspielig zu sein, also habe ich mich informiert, wie man dieses Dokument denn nun umgehen könnte.
Die Antwort ist leicht:
(Und hinterher ist man ja immer schlauer)
Ein COC Papier ist nicht erforderlich!
Denn wenn euer Fahrzeugschein die folgenden Angaben enthält, steht einer Zulassung mit einem E-Kennzeichen nichts im Wege:
Feld V7: (CO2 in g/km) dieser Wert muss unter 50 liegen!
Feld P.3: (Kraftstoffart oder Energiequelle)
Hybrid Benzin/E
Alles Weiter ist nur Schikane oder Unwissenheit der Mitarbeiter eurer Zulassungsstelle - denn die Bedingungen für die Zulassung mit einem E-Kennzeichen sind ganz klar geregelt und haben eine gesetzliche Grundlage:
Für Hybridfahrzeuge gilt:
CO2-Ausstoß (WLTP) unter 50 g/km oder
Reichweite mit Elektroantrieb 40 km
(Reichweite Stadt, EAER City)
Diese Angaben kann die Behörde auch über die EG-Typgenehmigung auslesen, falls noch keine Erstzulassung in Deutschland stattgefunden haben sollte. Tut sie das nicht (dieses Dokument kann bis zu 300 Seiten lang sein) könnt ihr immer noch euren TÜV danach fragen. Fehlende oder nicht vorhandene Angaben zu eurem Fahrzeug können über den TÜV auf Grundlage der EG-Typgenehmigung immer noch nachgetragen oder dokumentiert werden.
Mein Rat an alle die ein E-Kennzeichen haben wollen ist daher: Nicht aufgeben! Ihr habt das Recht darauf, wenn euer Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt. Also, nicht aufgeben!
Bei mir hat es - zugegebenermaßen auf Grund fehlender Informiertheit meinerseits - erst im dritten Anlauf geklappt.
Ich hoffe also, dass ich dem einen oder anderen von euch hiermit behilflich sein konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hier noch die Grundlagen meiner Informationen zum selber nachlesen:
http://autotipps.net/Fahrzeugschein.html
https://www.freistaat.bayern/dokumente/ ... 4974205556
Gruß an Alle und viel Erfolg!
Dirk