Steuerliche Betrachtung von E-Mobilen
Verfasst: 28. Feb 2012 10:52
Hallo Freunde,
ich plane gerade die Anschaffung des Amperas für unsere Firma. Dabei sind mir gerade einige steuerlich interessante Zusammenhänge aufgefallen, die evtl. interessant für eine allgemeine Betrachtung sind.
Im Moment sieht es in D ja so aus, das die meisten Amperas gewerblich genutzt werden. Viele von Euch nutzen ihn wohl auch für die Firma. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Modelle: Die 1% Regelung oder die Versteuerung gemäß den tatsächlichen Verhältnissen, sprich Fahrtenbuchmethode.
Speziell die Fahrtenbuchmethode ist für jeden interessant, dessen Privatanteil an den Fahrten relativ gering ist. Mit Hilfe von elektronischen GPS-Fahrtenbüchern ist das Erfassen und Auswerten denkbar einfach. Grundsätzlich gilt: Alle Aufwendungen für das Fahrzeug addieren und nach der Verteilung der KM-Leistung umlegen (UST-Steuer habe ich der Einfachheit halber nicht berücksichtigt). Beim konventionellen KFZ ganz einfach. Alle Tankquittungen spiegeln den Verbrauch des Fahrzeugs wieder und sind Bestandteil der Buchhaltung.
Aber wie betrachtet man das beim Ampera? Spritverbrauch ist klar. Und der Strom? Mal lädt man zu Hause, mal in der Firma. In der Firma geht es dann in den allgemeinen Stromverbrauch ein.
Jetzt könnte man argumentieren: Ist doch egal. In der Firma werden die Kosten für den Strom als Betriebskosten gerechnet. Und wenn ich zu Hause lade, sponsore ich die Firma. Macht ja nichts. Grundsätzlich könnte ich mich der Ansicht auch anschließen. Aber ich sehe schon die Finanzbehörden, die eine Verschleierung der Privatnutzung von Unternehmensvermögen (geldwerter Vorteil) sehen, wenn die Unterhaltskosten (lfd. Betriebskosten) sehr gering sind, da die Stromenergie nicht abgegrenzt werden konnte.
Über die 1% Regelung will ich gar nicht erst nachdenken. Denn Spitz auf Knopf gerechnet wird jeder Dienstwagenbesitzer, der ein Ampera (oder anderes Fahrzeug dieser Art) kauft, „bestraft“. Er schont zwar die Umwelt, aber 1 % von 50 TEUR sind nun mal 500 Euro pro Monat zu versteuernder geldwerter Vorteil. Ein Astra würde mit 36 TEUR nur 360 Euro „kosten“.
Habe ich da einen Denkfehler drin? Versteht mich nicht falsch. Es geht mir nicht um irgendeine „Selbstbedienungsmentalität“. Diese Überlegungen werden den Kauf des Amperas für mich nicht verhindern. Aber es sind halt Fragen, die einem als Kostenrechner so in den Kopf schiessen :-)
Viele Grüße
Stefan
ich plane gerade die Anschaffung des Amperas für unsere Firma. Dabei sind mir gerade einige steuerlich interessante Zusammenhänge aufgefallen, die evtl. interessant für eine allgemeine Betrachtung sind.
Im Moment sieht es in D ja so aus, das die meisten Amperas gewerblich genutzt werden. Viele von Euch nutzen ihn wohl auch für die Firma. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Modelle: Die 1% Regelung oder die Versteuerung gemäß den tatsächlichen Verhältnissen, sprich Fahrtenbuchmethode.
Speziell die Fahrtenbuchmethode ist für jeden interessant, dessen Privatanteil an den Fahrten relativ gering ist. Mit Hilfe von elektronischen GPS-Fahrtenbüchern ist das Erfassen und Auswerten denkbar einfach. Grundsätzlich gilt: Alle Aufwendungen für das Fahrzeug addieren und nach der Verteilung der KM-Leistung umlegen (UST-Steuer habe ich der Einfachheit halber nicht berücksichtigt). Beim konventionellen KFZ ganz einfach. Alle Tankquittungen spiegeln den Verbrauch des Fahrzeugs wieder und sind Bestandteil der Buchhaltung.
Aber wie betrachtet man das beim Ampera? Spritverbrauch ist klar. Und der Strom? Mal lädt man zu Hause, mal in der Firma. In der Firma geht es dann in den allgemeinen Stromverbrauch ein.
Jetzt könnte man argumentieren: Ist doch egal. In der Firma werden die Kosten für den Strom als Betriebskosten gerechnet. Und wenn ich zu Hause lade, sponsore ich die Firma. Macht ja nichts. Grundsätzlich könnte ich mich der Ansicht auch anschließen. Aber ich sehe schon die Finanzbehörden, die eine Verschleierung der Privatnutzung von Unternehmensvermögen (geldwerter Vorteil) sehen, wenn die Unterhaltskosten (lfd. Betriebskosten) sehr gering sind, da die Stromenergie nicht abgegrenzt werden konnte.
Über die 1% Regelung will ich gar nicht erst nachdenken. Denn Spitz auf Knopf gerechnet wird jeder Dienstwagenbesitzer, der ein Ampera (oder anderes Fahrzeug dieser Art) kauft, „bestraft“. Er schont zwar die Umwelt, aber 1 % von 50 TEUR sind nun mal 500 Euro pro Monat zu versteuernder geldwerter Vorteil. Ein Astra würde mit 36 TEUR nur 360 Euro „kosten“.
Habe ich da einen Denkfehler drin? Versteht mich nicht falsch. Es geht mir nicht um irgendeine „Selbstbedienungsmentalität“. Diese Überlegungen werden den Kauf des Amperas für mich nicht verhindern. Aber es sind halt Fragen, die einem als Kostenrechner so in den Kopf schiessen :-)
Viele Grüße
Stefan