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Widerrufsfrist

Verfasst: 6. Mär 2014 21:59
von mainhattan
Hallo. Habe mal eine nichttechnische Frage und vielleicht ist hier jemand versierter (Hobby)jurist und kann mir erklären, was denn nun konkret die Widerrufsfrist ist:

"I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist zustande gekom- men, wenn der Verkäufer die Lieferung ausführt oder den An- trag des Käufers nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Fri- sten ablehnt."

Ich versteh das aus Sicht des Käufers nicht. Wie lange darf ich denn nun den Vertrag ab Unterschrift bzw. Abschluss widerrufen?

Re: Widerrufsfrist

Verfasst: 6. Mär 2014 22:56
von m.hueske
So wie ich den Absatz verstehe, ist hier geregelt, dass du nach Ablauf der 4 Wochen (da Nutzfahrzeug und beim Verkäufer nicht vorhanden - vermute ich) zurücktreten kannst.
Wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist das Fahrzeug beschafft und ausliefert, kommt der Vertrag zustande.
Ein Rücktritt ist aus meiner Sicht nur möglich, wenn der Händler dementsprechend kulant ist (oder in einem anderen Absatz noch etwas geregelt sein sollte).

Re: Widerrufsfrist

Verfasst: 7. Mär 2014 06:15
von mainhattan
m.hueske hat geschrieben:So wie ich den Absatz verstehe, ist hier geregelt, dass du nach Ablauf der 4 Wochen (da Nutzfahrzeug und beim Verkäufer nicht vorhanden - vermute ich) zurücktreten kannst.
Wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist das Fahrzeug beschafft und ausliefert, kommt der Vertrag zustande.
Ein Rücktritt ist aus meiner Sicht nur möglich, wenn der Händler dementsprechend kulant ist (oder in einem anderen Absatz noch etwas geregelt sein sollte).
Es würde sich nicht um ein Nutzfahrzeug handeln und auf Bestellung. :|

Re: Widerrufsfrist

Verfasst: 8. Mär 2014 11:33
von m.hueske
Sorry, sollte in dem Absatz natürlich "kein Nutzfahrzeug" heißen.
Zu schnell getippt :oops:

Re: Widerrufsfrist

Verfasst: 8. Mär 2014 18:31
von mainhattan
m.hueske hat geschrieben:Sorry, sollte in dem Absatz natürlich "kein Nutzfahrzeug" heißen.
Zu schnell getippt :oops:
Kein Problem. Hab mal noch nen Anwalt angepingt :mrgreen:

Wenn der Händler nach vier Wochen mein Angebot zur Abnahme nicht angenommen hat, könnte ich theoretisch zurücktreten.

Will aber nicht :D

Brauch jetzt nur noch den WEG Beschluss und dann geh ich das Restrisiko ein, dass jemand eine Anfechtungsklage einreicht. So what.... Lade ihn dann halt mal ein, an das abisolierte Kabel zu fassen... :twisted: