1) Man behaelt sein bisheriges Kennzeichen (max 7 Stellen) und laesst es auf das E-Kennzeichen erweitern.
2) Man laesste eine Umkennzeichnung vornehmen, wenn das alte Kennzeichen schon 8 Stellen hat oder man sein altes nicht mehr moechte. Man kann nur Kennzeichen waehlen, die noch nicht als Kennzeichen vergeben wurden. Ein E-Kennzeichen darf nicht als normales Kennzeichen vergeben sein. So wie beim H-Kennzeichen.
Ich haette also nicht das gleiche Kennzeichen wie mein Nachbar nehmen koennen und einfach das E mit drauf machen lassen.
Also mein altes MTK-ZE 16 waere das gleiche wie MTK-ZE 16E.
Auch versicherungstechnisch sind das die gleichen Kennzeichen. Das E ist wie das H nur eine Angabe, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt und gehoert wie beim H-Kennzeichen nicht zur Kennung.
Bei meiner Versicherung wurde mein Kennzeichenwechsel schon gemeldet. Sie haben es auch ohne das E von der Zulassung bekommen und auf der Feinstaubplakette ist das Kennzeichen auch ohne E analog zum H.
Hier war auch die Limitierung guelitg, die Kreise vornehmen um z.B. die Kennzeichen mit den Nummern 1,2 und 3 fuer Gemeindevertreter zu reservieren. Deshalb konnte ich nicht EV 1E nehmen.