Also in der TG parken koennen sie nicht verbieten. Das waere eine Aenderung der Teilungserklaerung, welche eine Zustimmung aller Eigentuemer benoetigt. Eine Eigentuemerin geht nie auf die Versammlungen, also waere das schon gescheitert, selbst wenn ich dafuer stimmen wuerde. Aber ich waere auch dagegen. Somit ist dieser Zug von Anfang an abgefahren.
Seit dem ich den Ampi habe und seit Tag 1 natuerlich auf meinem Stellplatz in der TG stehen habe, sind viele, Miteigentuemer auf einmal so interessiert und begeistert von Elektrofahrzeugen.
Wie geschrieben, ich bin ja ein gutmuetiger Type, also habe ich es mir nicht nehmen lassen meinen e-Scooter mit auf meinen Stellplatz zu stellen.
Es ist also nur der Stromanschluss, der mir noch fehlt. Die Verwaltung war nicht untaetig und hat ein Gutachten des TüV herangeschafft, welches natuerlich Unbedenkeit bescheinigt. Andere nun auch Interesse an Strom in der TG haben und einer das glaube ich auch fuer die naechste ETV eingereicht hat. Meine ca 200 Seiten starke Infobroschuere innerhalb der naechsten 2 Wochen in elektronischer Form ausgehagen wird.
Ja ich habe ein paar Joker. Falls das alles nicht reicht.
- Die hessische Staatskanzlei ist an dem Thema interessiert in dem Bereich etwas zu machen. -> Signalwirkung
- Auf Bundesebene wird auch ueber eine Aufweichung des WEG gedacht, damit Eigentuemer, die derzeit noch eine Mehrheit in der Eigentuemerversammlung brauchen, diese nicht mehr benoetigen. -> Signalwirkung
Dieser Punkt trifft aber nicht zu, weil mein Stellplatz Sondereigentum ist, also Teil meiner Wohnung und auf dem gleichen Blatt eingetragen ist.
- WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 welchen mir nicht einschraenkbaren Zugang unter anderem zu Strom zusagt. -> Gesetz
- Indirekte Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die 2014er Aenderung der hessischen Garagenordnung, die minestens 5% Parkplaetze fuer Elektrofahrzeuge vorschreibt. Klar gibt es hier Bestandsschutz. - > trotzdem Signalwirkung
Der Punkt aus dem WEG ist mein endgueltiger Joker.