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Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 19. Mai 2016 21:54
von Nachbars Lumpi
Geht doch! Super!
Was hat jetzt den Ausschlag gegeben?
Einfach nur für die nächsten, die Probleme haben. Mit jedem Problem und dessen Lösung bringt "folgende Generationen" schneller ans Ziel.

Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 20. Mai 2016 17:41
von MOB
Ich habe eine Email an die Zulassungsstelle geschickt. Habe die Situation erklärt, auf die Berliner Seite verwiesen (
https://service.berlin.de/dienstleistung/327084/) und die relevanten Stellen zitiert.
Daraufhin hat sich die Zulassungsstelle nochmal schlau gemacht, mir eine nette Antwort zukommen lassen und alles wurde völlig problemlos erledigt.
Grüße
Mob
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Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 2. Jun 2016 12:37
von Gerald
Hallo,
heute den Ampera zugelassen. E-Kennzeichen gar kein Problem.
Aber: Im Fahrzeugschein steht Erprobungsfahrzeug.
Laut Zulassungsstelle muss nun eine Bescheinigung vorliegen (vom TÜV), dass an dem Auto nichts verändert wurde. Bescheinigung ist keine vorhanden. Zulassungsstelle hat TÜV angerufen, dieser hat dann auch nach 2 Stunden nicht zurück gerufen.
KFZ-Brief hat nun Zulassungsstelle als Sicherheit behalten!!! Rückruf angeblich heute noch, wie es weitergehen soll. Haben sich auch mit Autohaus in Verbindung gesetzt.
Endlich ist die Anhängerkupplung geliefert worden, jetzt neue nervige Sache. Die Beziehung zum Ampera beginnt echt holprig.
Viele Grüße
Gerald
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 20. Jul 2017 20:31
von Waldlaus
In Düsseldorf musste ich heute einen Nachweis für die elektrische Mindestreichweite erbringen für meine 2012er Ampera. Den hatte ich nicht und das CoC von meinem niederländischen Händler enthielt leider keine Ziffer 49.x für die elektr. Reichweite. Da das niederländische Ausfuhrkennzeichen ablief, habe ich einem nomalen Kennzeichen zugestimmt.
Amüsant fand ich dann die Eingabe: VIN eingeben; Kennzeichen eingeben; Computer zieht sich die Daten des Wagens; Fehlermeldung: "E-Kennzeichen fähiges Fahrzeug" wegdrücken; E aus Kennzeichen entfernen; speichern; drucken (So ungefähr sah das aus).
Bleibt die Frage, was nun billiger ist - Herstellerbescheinigung oder §21?
Waldlaus
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 20. Jul 2017 21:39
von Der_Vorführer
Servus,
Die 0008 bekommen doch auch das E-Kennzeichen wenn der CO2 Ausstoß unter 50g/km ist, und nachgewiesen wird dass das Fahrzeug ein "Plug-in-Hybrid" ist.
Und unter Punkt V.7 ((CO2 (in g/km) kombinierter Wert)) hat der Ampera 0027 eingetragen.
https://www.landkreis-augsburg.de/Servi ... 527cf48ff6
Gruß Stephan.
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 21. Jul 2017 06:15
von akkusoon
Waldlaus hat geschrieben:In Düsseldorf musste ich heute einen Nachweis für die elektrische Mindestreichweite erbringen für meine 2012er Ampera. Den hatte ich nicht und das CoC von meinem niederländischen Händler enthielt leider keine Ziffer 49.x für die elektr. Reichweite. Da das niederländische Ausfuhrkennzeichen ablief, habe ich einem nomalen Kennzeichen zugestimmt.
Amüsant fand ich dann die Eingabe: VIN eingeben; Kennzeichen eingeben; Computer zieht sich die Daten des Wagens; Fehlermeldung: "E-Kennzeichen fähiges Fahrzeug" wegdrücken; E aus Kennzeichen entfernen; speichern; drucken (So ungefähr sah das aus).
Bleibt die Frage, was nun billiger ist - Herstellerbescheinigung oder §21?
Waldlaus
Moin Waldlaus,
im Amt Mettmann hatten wir unserem 2012er die selben Probleme. Es liegt an dem Ampi-Alter. Damals gab es die notwendige Schlüsselung im KFZ-Brief noch nicht, da es das Gesetz noch nicht gab.
Ohne die Opel-Bescheinigung aus Rüsselsheim (70 Euro..) ging nichts.
Wir haben dann im Amt einen neuen KFZ-Brief und dann das E-Kennzeichen bekommen. Wir leben E-Mobilität. Bezüglich der Kosten (Opelschreiben, Amstkosten, neues Kennzeichen) - Ansichtssache.
Wir hatten unter dem Strich etliche Stunden in zwei Tagen Zeitaufwand. Im Amt hatten die Null Ahnung damals und meinten sogar, die Software ändern zu müssen. Das "Ding" ging bis zum obersten Amtsleiter dort. Der hatte sogar KFZ-Bundesamt deswegen kontaktiert...
Ein Heer von Ahnungslosen - Deutschland E-Entwicklungsland.
LG
Akkusoon aus Ratingen Lintorf
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 21. Jul 2017 06:20
von akkusoon
Waldlaus hat geschrieben:In Düsseldorf musste ich heute einen Nachweis für die elektrische Mindestreichweite erbringen für meine 2012er Ampera. Den hatte ich nicht und das CoC von meinem niederländischen Händler enthielt leider keine Ziffer 49.x für die elektr. Reichweite. Da das niederländische Ausfuhrkennzeichen ablief, habe ich einem nomalen Kennzeichen zugestimmt.
Amüsant fand ich dann die Eingabe: VIN eingeben; Kennzeichen eingeben; Computer zieht sich die Daten des Wagens; Fehlermeldung: "E-Kennzeichen fähiges Fahrzeug" wegdrücken; E aus Kennzeichen entfernen; speichern; drucken (So ungefähr sah das aus).
Bleibt die Frage, was nun billiger ist - Herstellerbescheinigung oder §21?
Waldlaus
Moin Waldlaus,
Provinzposse? ...
Im Amt Mettmann hatten wir unserem 2012er die selben Probleme. Es liegt an dem Ampi-Alter. Damals gab es die notwendige Schlüsselung im KFZ-Brief noch nicht, da es das Gesetz noch nicht gab.
Ohne die Opel-Bescheinigung aus Rüsselsheim (70 Euro..) ging nichts.
Wir haben dann im Amt einen neuen KFZ-Brief und dann das E-Kennzeichen bekommen. Wir leben E-Mobilität. Bezüglich der Kosten (Opelschreiben, Amstkosten, neues Kennzeichen) - Ansichtssache.
Wir hatten unter dem Strich etliche Stunden in zwei Tagen Zeitaufwand. Im Amt hatten die Null Ahnung damals und meinten sogar, die Software ändern zu müssen. Das "Ding" ging bis zum obersten Amtsleiter dort. Der hatte sogar KFZ-Bundesamt deswegen kontaktiert...
Ein "Heer" von Ahnungslosen - Deutschland E-Entwicklungsland.
LG
Grüße nach DDF
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 21. Jul 2017 17:24
von Kawalerist
Das CoC (Certificate of Conformity) Papier ist bei jedem Neuwagen dabei, sonst könnte man das Fahrzeug nicht zulassen. Es Handelt sich dabei nicht um einen Fahrzeugbrief, den gibt es ja nicht mehr, sondern nur die Zulassungsbescheinigung Typ1 und Typ2 und in diesen beiden Zulassungsbescheinigungen steht nur das nötigste drin. Deshalb immer beim Kauf eines Fahrzeugs auf das COC Papier bestehen, oder wenn keines mehr vorhanden ist, beim Hersteller eins bestellen kostet halt wieder Geld
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 21. Jul 2017 18:10
von akkusoon
Kawalerist hat geschrieben:Das CoC (Certificate of Conformity) Papier ist bei jedem Neuwagen dabei, sonst könnte man das Fahrzeug nicht zulassen. Es Handelt sich dabei nicht um einen Fahrzeugbrief, den gibt es ja nicht mehr, sondern nur die Zulassungsbescheinigung Typ1 und Typ2 und in diesen beiden Zulassungsbescheinigungen steht nur das nötigste drin. Deshalb immer beim Kauf eines Fahrzeugs auf das COC Papier bestehen, oder wenn keines mehr vorhanden ist, beim Hersteller eins bestellen kostet halt wieder Geld
Das mag für Neuwagen so sein, wir haben ja einen 2012er und nun das Coc
und 2 KFZ-Briefe (den alten und den neuen vom Amt Mettmann ausgestellten'), wie geschrieben. Uns wurde ausdrücklich gesagt, unbedingt
beide Briefe aufzubewahren.
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 21. Jul 2017 19:13
von STdesign
Der Ampera war 2012 auch mal ein Neuwagen, und zwar mit CoC. Ist also keine Begründung. Wer keine hat, bei dem ist sie einfach verloren gegangen. (Mein 2009er Caddy hatte auch eine CoC, mindestens so lange gibts den Schriebs schon)
In meinen Augen macht es auch sonst Sinn alles zur Historie des Fahrzeugs aufzuheben, z.B alte Fzg.-Briefe. Beim Wiederverkauf immer gut ... oder eben wenn der Ampera in 50 Jahren ein Klassiker ist und sich die Leute umdrehen, weil jemand mit Rex fährt
