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Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 10. Mär 2016 21:56
von bash_m
Bei mir sind sie auch mit raus um sich die Lade Dose anzuguggn.
Schon peinlich das Ganze...
Sie wollten ja erst eine Bestätigung vom TÜV...

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 11. Mär 2016 14:03
von Nachbars Lumpi
Ließ dich mal durch das ganze Topic. Ich habe hier ein paar Tips sowie Geserzestexte rein geschrieben.

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 14. Mär 2016 12:41
von Fossilbär
Die freundliche Firma Opel erstellt mir eine entsprechende Bescheinigung für € 40, danach sehen wir weiter. :roll:

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 14. Mär 2016 13:00
von he2lmuth
Was ist daran freundlich?
Unnötig!
Die Leute müssten nur den Gesetzes bzw. Verordnungstext lesen und verstehen.

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 14. Mär 2016 14:06
von Michel-2014
Also das ist frustrierend zu lesen :-/
Könnte die Zulassung nicht einfach bei Kollegen fragen die das schon gemacht haben ? So eitel kann man doch nicht sein.
Tut mir echt leid das Du solche Probleme hast.
Bei den Leuten die am ersten Tag auf der Matte standen kann ich es ja noch verstehen. Aber nach einem halben Jahr ?

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 14. Mär 2016 18:59
von mainhattan
Michel-2014 hat geschrieben:Also das ist frustrierend zu lesen :-/
Könnte die Zulassung nicht einfach bei Kollegen fragen die das schon gemacht haben ? So eitel kann man doch nicht sein.
Tut mir echt leid das Du solche Probleme hast.
Bei den Leuten die am ersten Tag auf der Matte standen kann ich es ja noch verstehen. Aber nach einem halben Jahr ?
Nicht nur das :!:
Habe mich heute ein bißchen an einer Mitarbeiterin beim FOH gerieben - ähm Pardon, mit ihr natürlich.

Wollte in den nächsten zwei Wochen einen Radwechseltermin auf Sommer ausmachen, dazu brauchte Sie mein Kennzeichen. Als ich noch das "E" hinten anstellen wollte, sagte Sie "äh, wieso das? Das gibt's doch gar nicht"

Dann habe ich ihr das erstmal erklären dürfen und siehe da, die Kundenakte ploppte plötzlich hoch :mrgreen:
Auskunft - ich sei der Einzige, den sie bisher in Frankfurt hatte... :roll:

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 15. Mär 2016 10:12
von mibmib
Ich kann auch nur nochmals das hier zittieren:
passende Erklärung??
Die "CoC"-Bescheinigung heißt genau "EC Certificate of Conformity" und das ist genau die "Übereinstimmungserklärung", die im §3 des Gesetzblattes zitiert wird.
Unter Punkt 49 stehen genau die beiden Zahlen, die im §3 gefordert werden. Bei meinem MY13 stehen dort 27 g CO2 (statt 50g) sowie 83 km (statt 40 km).
Die Zulassungsstelle soll sich schämen und nach der Korrektur die bisherigen Kosten ersetzen :!:
DAS ist nun mal der Gesetzestext - wir sind hier nicht bei einer Gedichtinterpretation in der Schule, bei der jeder es so betrachten kann wie man möchte.

Das was den Zulassungsstellen gefehlt hat, war ja die Rechtsgrundlage - diese gibt es ja nun.
Aufgrund dieser bist DU ja zur Zulassungsstelle.
Ich würde mir auf jeden Fall deren Version zeigen lassen.

Nimm doch ggf. mit dem Herren von meiner Zulassungsstelle Kontakt auf - den Mailverkehr hast du ja.


VG Micha

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 15. Mär 2016 10:27
von Nachbars Lumpi
Ich denke das Problem ist, dass sie Nachgewiesen bekommen wollen, dass der Ampera von aussen aufladbar ist. Der Code 0008 sagt darueber naemlich nichts aus. Nur als der Ampera homologisiert wurde gab es nur diesen einen Code.

Hier mal ein paar Auszuege aus dem Topic, die dich weiter bringen koennten.
Nachbars Lumpi hat geschrieben:Ich denke sie schauen nur ob die Codes 0004 oder 0011-0015 bzw 0022-0031 im den Dokumenten steht. Ein jeder MA auf der Zulassung sollte aber wissen, dass die vor 2012 die CoC bekommen haben mit dem Code 0008 gefuehrt werden.

Hier sind die anderen Angaben aus der CoC zu pruefen. Sind sie schluessig mit dem Code 0008, dass es sich um ein PlugIn handlet darf das Kennzeichen vergeben werden. Ein Nachweis ist auf Grund des verbrieften CO2 Ausstosses von 27 oder 28 g/km schon erbracht, dass es kein nicht-aufladbarer Hybrid sein kann.
Ansonsten zeig es ihnen einfach, dass du ihn anschliessen kannst und die Ungenauigkeit der Angaben auf Grund der spaeteren Kraftstoffcodes fuer PlugIns heruehren.

Kraftstoffcode:
0001 Benzin
0002 Diesel
0003 Vielstoff
0004 reines Elektrofahrzeug
0005 Flüssiggas (LPG)
0006 bivalenter Betrieb mit Benzin oder Flüssiggas
0007 bivalenter Betrieb mit Benzin oder komprimiertem Erdgas
0008 kombinierter Betrieb mit Benzin und Elektromotor
0009 Erdgas (NG)
0010 kombinierter Betrieb mit Diesel und Elektromotor
0011 Wasserstoff
0012 kombinierter Betrieb mit Wasserstoff und Elektromotor
0013 bivalenter Betrieb mit Wasserstoff oder Benzin
0014 bivalenter Betrieb mit Wasserstoff oder Benzin kombiniert mit Elektromotor
0015 Brennstoffzelle mit Primärenergie Wasserstoff
0016 Brennstoffzelle mit Primärenergie Benzin
0017 Brennstoffzelle mit Primärenergie Methanol
0018 Brennstoffzelle mit Primärenergie Ethanol
0019 kombinierter Betrieb mit Vielstoff- und Elektromotor
0020 Methan (Biogas)
0021 bivalenter Betrieb mit Benzin oder Methan
0022 kombinierter Betrieb mit Erdgas und Elektromotor
0023 Benzin/Ethanol (hierunter ist ein Kraftstoffgemisch zu verstehen wie z. B. E85)
0024 kombinierter Betrieb mit Flüssiggas (LPG) und Elektromotor
0025 Hybridantrieb mit Benzin und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
0026 Hybridantrieb mit Diesel und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
0027 Hybridantrieb mit Flüssiggas (LPG) und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
0028 Hybridantrieb mit Wasserstoff und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
0029 Hybridantrieb mit Vielstoff und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
0030 Hybridantrieb mit Erdgas (NG) und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
0031 Hybridantrieb mit bivalentem Betrieb mit Wasserstoff oder Benzin und ext. aufladb. elektr. Speicher
(Plug-in-Hybrid)
0032 Wasserstoff/Erdgas (hierunter ist ein Kraftstoffgemisch zu verstehen)
0033 Hybridantrieb mit Wasserstoff/Erdgas und extern aufladbarem elektrische Speicher (Plug-in-Hybrid)
Nachbars Lumpi hat geschrieben:Ach ja hier noch ein paar Extras:

Online ist das zu finden unter https://service.berlin.de/dienstleistung/327084/

Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit der COC- bzw. Übereinstimmungsbescheinigung
In der COC- bzw. Übereinstimmungsbescheinigung müssen folgende Felder gefüllt sein
Ziffer 22 bei der Fahrzeugklasse L bzw. Ziffer 23 bei den Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 (Reiner Elektroantrieb - ja/nein)
Ziffer 23.1 (Hybrid- (Elektro-) Fahrzeug: ja/nein)
Ziffer 26 (Kraftstoff)
Ziffer 49.1 (Co2-Emission kombiniert)
Ziffer 49.2 (Elektrische Reichweite)

Sofern diese Angaben unvollständig sind, kann dieses durch Vorlage einer Herstellerbescheinigung oder eines Gutachtens nach §21 StVZO bestätigt werden.
Herstellerbescheinigung oder Gutachten nach §21 StVZO für Hybrid (Plug-In)- Fahrzeuge mit den Kraftstoffschlüsseln 0008, 0010, 0012, 0014, 0019, 0022 und 0024
Die Schlüssel für Hybrid (Plug-In)- Fahrzeuge wurden erst in 2012 eingeführt, so dass diese bis 2011 als „normale“ Hybride registriert wurden und somit nicht als extern aufladbar zu erkennen sind.

In diesen Fällen ist bei Antragstellung durch den Fahrzeughalter die externe Aufladbarkeit des elektrischen Energiespeichers in Form einer Herstellerbescheinigung oder mit einem Gutachten nach §21 StVZO nachzuweisen.


Die Ziffer 49.2 ist bei mir nicht in der COC ausgefuellt. Da aber unter 49.1 die 27 oder 28g/km CO2 stehen sollte es keine Probleme geben. Da ich glaube dass es ein entweder elektrische Reichweite >30km (bis 2017) oder weniger als 50g/km CO2 laut gesetz ist, wenn der Zweiherzmotorwagen von aussen aufladbar ist.

Oder sie sollen einfach zugeben, dass sie nicht wissen wie sie das E-Kennzeichen im System eintragen muessen. :lol:
Alternativ sollen sie bei der Zulassungsstelle Hofheim am Taunus (Main-Taunus-Kreis) nachfragen. Da haben die Mitarbeiter ein mehrseitiges Informationsschreiben per Email bekommen. Im MTK wurden allein am 28.9. bei zwei Ampera das E-Kennzeichen zugeteilt. Was danach noch alles gekommen ist, weiss ich leider nicht.
Die Zulassung bei euch kann ja einfach mal um Amtshilfe ersuchen. :lol:
Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges darf ein Elektrokennzeichen nur zugeteilt werden,
wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung ergibt, dass das Fahrzeug
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 30 Kilometer, bei Erstzulassung bis zum 31.12.2017 bzw. 40 Kilometer, bei Erstzulassung ab dem 01.01.2018, beträgt.
Das betrifft die Hybrid-Fahrzeuge mit den Kraftstoffschlüsseln 0008, 0010, 0012, 0014, 0019, 0022, 0024, 0025, 0026, 0027, 0028, 0029, 0030, 0031, 0033.
Leopold hat geschrieben:Ich war heute bei der Zulassungsstelle in Berlin Kreuzberg und wollte meine E-Kennzeichen abstempeln und eintragen lassen, aber der Sachbearbeiter weigerte sich, ihm fehlte der Nachweis für die externe Aufladbarkeit (Herstellerbescheinigung oder Gutachten nach §21 StVZO), weil bei mir in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Kraftstoffschlüssel die 0008 angegeben ist und daraus kann er nicht erkennen, dass das Fahrzeug elektrisch aufgeladen werden kann und nur dann darf er die Elektrokennzeichen erteilen. Die COC reichte ihm nicht aus und eine Vorführung hat er abgelehnt (typisch Behörde).
In den Informationen der Zulassungsstelle für das Elektrokennzeichen heißt es:
Herstellerbescheinigung oder Gutachten nach §21 StVZO für Hybrid (Plug-In)- Fahrzeuge mit den Kraftstoffschlüsseln 0008, 0010, 0012, 0014, 0019, 0022 und 0024
Die Schlüssel für Hybrid (Plug-In)- Fahrzeuge wurden erst in 2012 eingeführt, so dass diese bis 2011 als „normale“ Hybride registriert wurden und somit nicht als extern aufladbar zu erkennen sind. In diesen Fällen ist bei Antragstellung durch den Fahrzeughalter die externe Aufladbarkeit des elektrischen Energiespeichers in Form einer Herstellerbescheinigung oder mit einem Gutachten nach §21 StVZO nachzuweisen.

Mein Opel-Händler war jetzt auch ein bisschen ratlos.
Hat jemand damit schon Erfahrung und weiß wie man die Herstellerbescheinigung von Opel bekommt, ich möchte ungern ein Gutachten machen lassen.
Der Rest steht auf den letzten 3 -4 Seiten dieses Topics. :mrgreen:

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 15. Mär 2016 16:17
von Seemann
Mein Ampi ist auch EZ 07. 2011 und das E-Kennzeichen habe ich bei der Schleswiger Zulassungsstelle nach 4 stündiger Diskussion und nach Vorzeigen der Außensteckdose endlich bekommen.( Es regnete stark).
LG Rhett

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 16. Mär 2016 20:58
von Fossilbär
So, ich habe geliefert, bzw OPEL. Auf in die nächste Runde. :twisted: