mainhattan hat geschrieben:Cyberjack hat geschrieben:Matthias, vielleicht könntest Du in dieser Causa mal bei Opel anfragen, ob es da für die potentiell Geschädigten ein generelles Wording gibt. Gerade im Hinblick auf die HV-Garantie und die verschiedenen Leistungen daraus.
M.
Michael, mach ich.
Hab damit u .a. Mal wieder einen "Aufhänger", mich anderweitig bemerkbar zu machen

(AMPERAe und so...)
So, liebe Amperisten, zum sonnigen Wochenende eine noch bessere Nachricht. Ich konnte glaub ich ein für alle Betroffenen sehr gutes Ergebnis erzielen
Meine Bitte war:
"ich wurde aus dem Ampera Forum gebeten, bei Opel bzgl. der 8 Jahre Garantie auf HV-Batterie und E-Antriebsstrang-Komponenten nachzufragen.
Sowohl beim Ampera als auch beim Chevrolet Volt sind insbesondere bei den ersten Baujahren auffällig häufig Lagerschäden am Getriebelager zu verzeichnen.
Grund scheint wohl meist ein unsauberer Zusammenbau in der Herstellung gewesen zu sein.
Die Frage dazu wäre, inwiefern die Behandlung der Schäden unter die 8 Jahre Garantie auf HV-Batterie und E-Antriebsstrang-Komponenten fällt.
Recherchen haben ergeben, dass die Garantiebedingungen (Servicehefte, die an das jeweilige Fahrzeug gebunden sind) unterschiedlich ausgestaltet wurden.
So wurden im Verlauf der Auslieferungen von 2011-2014 bzw. MY12-MY14 die Bedingungen von der HV-Batterie auf weitere Komponenten ausgedehnt.
Vielmals verzweifeln die Besitzer, da weder Opelwerkstatt noch Auskünfte der Ampera-Hotline bzw. des Herstellers eindeutig sind und man sich daher oft irgendwo
bei der Kostenbeteiligung dazwischen trifft, da es teilweise nunmal Auslegungssache ist.
Ich weiß zum Beispiel bei meinem MY14, dass sämtliche Komponenten erfasst sind. Vielmals ist es aber für die Betroffenen nicht nachvollziehbar.
Vorschlag wäre, eindeutige Aussagen geben zu können für welche Baujahre welche Einschlüsse gelten. Z.B. gehören E-Motor (Motor B) und Generator (Motor A) und das Getriebe, da die Motoren da baulich dransitzen,
sowie HV-Batterie und Wandler AC/DC ebenso zu diesen Komponenten.
Dazu wäre auch ein eindeutiges Wording, eine Regelung in Richtung Opelhändler und telefonischer Kundenbetreuung bei Opel sinnvoll.
So ließen sich viele Rücksprachen und damit Verwaltungsaufwand reduzieren.
Was halten Sie von meinem Vorschlag?"
Die Antwort lautet:
"Sehr geehrter Herr Peter,
ich habe Feedback für Sie und das ist eindeutig. Der Lagertausch ist Bestandteil der 8 Jahre / 160.000km Garantie. Die Kunden sollen den Händler bitte insistieren, dass dem so ist, gerne mit dem Verweis auf eine persönliche Rückfrage des Händlers bei Opel. Unsere ersten Mitteilungen an die Händler waren mitunter nicht eindeutig genug. Daher denken einige, dass dies nicht abgedeckt sei. Wir werden parallel auch nochmal eine Notiz an die Händler schicken.
Ich verstehe, dass das sehr ärgerlich für unsere Ampera Kunden ist und bedanke mich, dass sie sich bei mir gemeldet haben."
Demnach bitte, auch wenn sich der Händler vielleicht auch aus Unwissenheit renitent zeigt, die NICHT nachgeben!!