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Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 5. Nov 2015 13:16
von mibmib
Glaube da streiten sich die Geister...
Ich glaube allerdings, dass das Thema vergessen wurde.
Einst lautete die Argumentation, dass nicht erwartet werden kann jedes Modell zu kennen - damit bin ich ja einverstanden.
Nun den Bürgern aber eine zusätzliche Plakette aufzuschwatzen, obwohl das Fahrzeug mit einem "E" ohnehin durch das Raster einer gelben oder roten Plakette fällt, ist meiner Meinung nach überflüssig.
Ich habe aber seither auch keine Plakette mehr... parke in Berlin auch nicht auf öffentlichem Land und in der Firmentiefgarage wird nicht kontrolliert.
Und die Polizisten die hier rumfahren sind eh damit beschäftigt die Botschaften zu bewachen...
Nöchte aber meinen, dass ich irgendwo gelesen habe, dass man eine braucht weil alles unter Schdstoffgrenze X ist grün. Das heißt wenig / gar nix = Grün.
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 5. Nov 2015 13:38
von LambdaCore 21
Der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle hatte mir nur die Kennzeichen rübergeschoben, da habe ich ihn gefragt, ob ich denn keine neue grüne Plakette bräuchte.
Er wusste es nicht und meinte, es wäre Schwachsinn, dass ein Elektroauto ne Plakette bräuchte.
Er hat 2 min. gegoogelt und in dem Artikel von Fokus Online gelesen, dass man eine braucht. Da hat er mir noch ne grüne Plakette hingeschoben.
Ich wollte eigentlich die blaue

Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 5. Nov 2015 13:39
von mibmib
Die blaue Plakette wird es für dich nicht geben - außer du wanderst aus - dann musst du aber auch deine Kennzeichen abgeben

Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 6. Nov 2015 14:47
von Leopold
Ich war heute bei der Zulassungsstelle in Berlin Kreuzberg und wollte meine E-Kennzeichen abstempeln und eintragen lassen, aber der Sachbearbeiter weigerte sich, ihm fehlte der Nachweis für die externe Aufladbarkeit (Herstellerbescheinigung oder Gutachten nach §21 StVZO), weil bei mir in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Kraftstoffschlüssel die 0008 angegeben ist und daraus kann er nicht erkennen, dass das Fahrzeug elektrisch aufgeladen werden kann und nur dann darf er die Elektrokennzeichen erteilen. Die COC reichte ihm nicht aus und eine Vorführung hat er abgelehnt (typisch Behörde).
In den Informationen der Zulassungsstelle für das Elektrokennzeichen heißt es:
Herstellerbescheinigung oder Gutachten nach §21 StVZO für Hybrid (Plug-In)- Fahrzeuge mit den Kraftstoffschlüsseln 0008, 0010, 0012, 0014, 0019, 0022 und 0024
Die Schlüssel für Hybrid (Plug-In)- Fahrzeuge wurden erst in 2012 eingeführt, so dass diese bis 2011 als „normale“ Hybride registriert wurden und somit nicht als extern aufladbar zu erkennen sind. In diesen Fällen ist bei Antragstellung durch den Fahrzeughalter die externe Aufladbarkeit des elektrischen Energiespeichers in Form einer Herstellerbescheinigung oder mit einem Gutachten nach §21 StVZO nachzuweisen.
Mein Opel-Händler war jetzt auch ein bisschen ratlos.
Hat jemand damit schon Erfahrung und weiß wie man die Herstellerbescheinigung von Opel bekommt, ich möchte ungern ein Gutachten machen lassen.
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 6. Nov 2015 15:42
von mibmib
Im Falle von Berlin würde ich auf die Publikation der Stadt Berlin verweisen:
https://service.berlin.de/dienstleistung/327084/
Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges darf ein Elektrokennzeichen nur zugeteilt werden,
wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung ergibt, dass das Fahrzeug
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 30 Kilometer, bei Erstzulassung bis zum 31.12.2017 bzw. 40 Kilometer, bei Erstzulassung ab dem 01.01.2018, beträgt.
Das betrifft die Hybrid-Fahrzeuge mit den Kraftstoffschlüsseln 0008, 0010, 0012, 0014, 0019, 0022, 0024, 0025, 0026, 0027, 0028, 0029, 0030, 0031, 0033.
Die Übereinstimmungsbescheinugung (engl. COC) hast du und muss per Gesetz anerkannt werden.
Der dort hinterlegte Text ist ja quasi ein Auszug des Gesetzestextes - im Gesamten steht es ja so im EmoG.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass deine COC vollständig ausgefüllt ist, oder?
Das steht dann ganz hinten unter 49.1 & 49.2 wenn ich das jetzt noch richtig im Kopf habe.
Wie gesagt - so steht es im Gesetzt - von dem anderen Kladderadatsch steht im eigentlich Gesetzt nichts.
Viel Erfolg!
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 6. Nov 2015 15:59
von mibmib
Nachtrag:
Auszug aus dem EmoG:
(2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein
Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX
der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr.
168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40
Kilometer beträgt.
(3) Kann das Vorliegen der Anforderungen des Absatzes 2 nicht über die Übereinstimmungsbescheinigung
nachgewiesen werden oder gibt es für ein Fahrzeug keine Übereinstimmungsbescheinigung, kann der Nachweis
Sofern die Positionen im COC-Papier ausgefüllt sind (bei manchen ist es wohl nicht so) muss alles passen - alles andere wäre Auslegungssache der Behörde. Wenn nicht brauchst du wirklich ein anderen Nachweis.
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 6. Nov 2015 16:54
von hardy
Hatte die Probleme ja auch - trotz COC Bescheinigung siehe Seite 14/15.
Würde bei der Zulassungsstelle noch mal per Mail nachfragen und vorschlagen, dass die sich beim TÜV noch mal schlau machen.
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 6. Nov 2015 17:51
von bash_m
hardy hat geschrieben:Hatte die Probleme ja auch - trotz COC Bescheinigung siehe Seite 14/15.
Würde bei der Zulassungsstelle noch mal per Mail nachfragen und vorschlagen, dass die sich beim TÜV noch mal schlau machen.
Genau. Meine Führerscheinstelle wollte ja auch erst, dass ich zum TÜV gehe.
Die Frau von der Führerscheinstelle ist ja dann mit raus und hat sich den Ladeport angeschaut, das hat ihr dann zunächst gereicht und ich hatte mein E-Kennzeichen.
Ein paar Tage später wurde ich angerufen, ich möge nochmal meine Papiere vorzeigen. Bei meinen fehlt tatsächlich auch das ext. aufl. (EZ 12/2011).
Die haben dann beim TÜV angerufen.
Der TÜV meinte aber, die haben auch keine Ahnung und würden nur schauen ob der Ampera eine Steckdose hat. Dann war die Frau von der Führerscheinstelle zufrieden, da sie es ja selbst gesehen hat.
In solchen Ämtern wird leider oft an der Realität "vorbei-gearbeitet".
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 6. Nov 2015 19:06
von von Gestern
steadicam hat geschrieben:Seit heute kann man das e-Kennzeichen auch in München bekommen (nach einem SW Update bei der Zulassungsstelle)
Und überraschend problemlos, und kostenlos außer die Schilder, die ich mir aber vorher günstig online bestellt habe.
Hallo, ich muss wohl etwas falsch vestanden haben von wegen "kostenlos" !
Da ich auch in Oberbayern wohne, habe ich meiner Zulassungsstelle geschrieben, dass es in der Landeshauptstadt eine kostenlose Änderung des Kennzeichens auf das E-Kannzeichen gäbe - denn mir teilte sie mit, dass die Umschreibung 27 Euro kosten soll.
Ihre Antwort kopiere ich hier rein:
Die von mir angegebene Gebühr von 27,-- € stützt sich auf Nr. 221.1 der GebOSt:
221.1 :
Zulassung, Änderung des Kennzeichens, Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen, Wechsel der Kennzeichenart, wobei in diesen Fällen eine erneute Zulassungsgebühr oder eine Gebühr nach Nummer 221.2, 221.6 oder 221.7 nicht zusätzlich anfällt
27,00
Wenn das E-Kennzeichen im Rahmen der Zulassung beantragt wird, fällt einmal diese Gebühr an (zuzüglich anderer Gebührentatbestände). Bei einer nachträglichen Änderung auf E-Kennzeichen fällt die Gebühr erneut an (s.o.: Zulassung / Änderung der Kennzeichenart).
Auch wenn man die ersten Sätze nicht gleich kapiert, ist im letzten Satz genau gesagt, dass bei einer nachträglichen Änderung die normale Gebühr nochmal anfällt.
War das also in München gleich die erste Anmeldung inkl. E, oder einer nachträgliche Änderung?
Gruß
von Gestern
Re: E-Kennzeichen
Verfasst: 6. Nov 2015 19:16
von Leopold
hardy hat geschrieben:Die Frau von der Führerscheinstelle ist ja dann mit raus und hat sich den Ladeport angeschaut, das hat ihr dann zunächst gereicht und ich hatte mein E-Kennzeichen.
Das wird in Berlin nicht funktionieren, hier werden an der einen von zwei Zulassungsstellen ca. 1.000 Fahrzeuge pro Tag an-, ab- oder umgemeldet, bei über 20 Sachbearbeitern. Da geht keiner mit mir vor die Tür um sich den Ladeport anzuschauen. Es bleibt mir nur die Möglichkeit, eine Herstellerbescheinigung oder ein Gutachten vom TÜV/Dekra zu besorgen.
Hat schon jemand so eine Herstellerbescheinigung bekommen und kann einen Ansprechpartner bei Opel benennen.
In Berlin kostet dieser Kennzeichenwechsel übrigens dann 27,50 EUR.