E-Kennzeichen

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Michel-2014
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Michel-2014 »

Danke für die Antwort. Also war dein altes Kennzeichen zu lang und Du hast es ein komplettes oder ?
Kleiner Stromer ;-)
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he2lmuth
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von he2lmuth »

In Berlin hat die Zulassungsstelle das E-Kennzeichen noch nicht in dem Internetauftritt untergebracht.
Habe nun spasshalber mal angefragt wie das hier bei mehreren Zulassungsstellen funktioniert.
Erwarte eine erheiternde Antwort.
L.G. Hellmuth

Es ist keinesfalls ausreichend lediglich keine Überlegungen anstellen zu können, man muss auch unfähig sein diese mitzuteilen.
Juffy
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Juffy »

Hier die neuen Strassenverkehrsschilder :D

BGBL 2015 i S. 1575
Juffy
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Juffy »

@ Michel 2014

Habe neue Schilder, altes KFz Kennzeichen nur am Ende ein E.
Seemann
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Seemann »

36.-€ für die Schilder u. 6.-€ für Zulassungsstelle, KFZ Schein und Plakette. Die Preise sind ja ganz schön unterschiedlich.

LG Rhett
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Michel-2014
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Michel-2014 »

Du sagst es Seemann!
Kleiner Stromer ;-)
twint
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von twint »

Nachbars Lumpi hat geschrieben:Top! Wie bei euch kommen die Schilder aus dem Automaten? :?:
Das hätte was :lol:
Nee - der Mitarbeiter der Zulassungsstelle konnte das anklicken ....
hardy
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von hardy »

Heute an der Ladesäule in Heiligenhafen einen roten Teslar schon mit dem neuen E-Kennzeichen angetroffen. :o
Nachbars Lumpi
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Ich war's nicht. :lol:
Modell 2012: CU117XX

Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
hansel68
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von hansel68 »

Ein freundliches Hallo in die Runde und mein erster Beitrag im Forum.

Ich habe seit letztem Mittwoch ein E-Kennzeichen und gleich mal ans Stadtplanungsamt Abt. Verkehrswesen der Stadt Mainz, bezüglich Bevorrechtigungen mit einem E-Kennzeichen gemäß EmoG, geschrieben.

Hier die Antwort in typischem Bürokratendeutsch:
Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage per email. Das EMoG bietet den Kommunen die grundsätzliche Möglichkeiten, entsprechende Bevorrechtigungen bei der E-Fahrzeugen zu erteilen.

Wichtig ist, dass beim Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge erst dann Parkprivilegien geschaffen werden, wenn ein Stellplatz-Konzept für die ganze Gemeinde entwickelt wurde, um ein möglichst gleichmäßiges Netz von Stellplätzen, das dem tatsächlichen Bedarf insbesondere an Ladestationen Rechnung trägt, zur Verfügung stellen zu können (vgl. Allgemein Vorschrift zur StVO vom 22.09.2015). Die Stadt Mainz prüft derzeit, im Rahmen von öffentlichen Ladestationen ein privilegiertes, zeitlich begrenztes Parken von E-Fahrzeugen zuzulassen, um v.a. das Laden zu vereinfachen. Bislang wurde noch kein geeignetes Betriebsmodell (Abrechnung, Unterhaltung) für eine öffentliche Ladeinfrastruktur gefunden. Wir weisen darauf hin, dass für die Ladevorgänge in Mainz andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, z.B. durch private Abstellmöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. am Arbeitsplatz, an denen die Ladeinfrastruktur meist kostengünstiger erstellt aber auch unterhalten werden kann, hierfür bieten sich folgende Informationsplattformen an:

http://www.lemnet.org/de/
http://www.plugfinder.de/index.html.

Die Freigabe von Busspuren für E-Fahrzeuge halten nicht nur wir hier in Mainz aus derzeitiger fachlicher Sicht für ausgeschlossen, da wir aufgrund der dortigen Vorrangschaltungen an den Lichtsignalanlagen für die Busse und der mangelnden Kontrollierbarkeit durch die Öffnung eher neue Probleme schaffen würden. Eine entsprechende Machbarkeit, die durch eine wissenschaftliche Untersuchung der TU Dresden untermauert werden soll, steht bis heute aus.

Wir bedauern, Ihnen noch keine konkreteren Aussagen machen zu können. Gerne nehmen wir Sie in unseren Email-Verteiler auf, um Sie über Änderungen und Neuerungen bezüglich der Mainzer Situation zu informieren, eine kurze Rückmeldung per Email reicht hier aus!

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

i.A. xxxx
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