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Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 13:11
von Nachbars Lumpi
Ach ja hier noch ein paar Extras:

Online ist das zu finden unter https://service.berlin.de/dienstleistung/327084/

Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit der COC- bzw. Übereinstimmungsbescheinigung
In der COC- bzw. Übereinstimmungsbescheinigung müssen folgende Felder gefüllt sein
Ziffer 22 bei der Fahrzeugklasse L bzw. Ziffer 23 bei den Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 (Reiner Elektroantrieb - ja/nein)
Ziffer 23.1 (Hybrid- (Elektro-) Fahrzeug: ja/nein)
Ziffer 26 (Kraftstoff)
Ziffer 49.1 (Co2-Emission kombiniert)
Ziffer 49.2 (Elektrische Reichweite)

Sofern diese Angaben unvollständig sind, kann dieses durch Vorlage einer Herstellerbescheinigung oder eines Gutachtens nach §21 StVZO bestätigt werden.
Herstellerbescheinigung oder Gutachten nach §21 StVZO für Hybrid (Plug-In)- Fahrzeuge mit den Kraftstoffschlüsseln 0008, 0010, 0012, 0014, 0019, 0022 und 0024
Die Schlüssel für Hybrid (Plug-In)- Fahrzeuge wurden erst in 2012 eingeführt, so dass diese bis 2011 als „normale“ Hybride registriert wurden und somit nicht als extern aufladbar zu erkennen sind.

In diesen Fällen ist bei Antragstellung durch den Fahrzeughalter die externe Aufladbarkeit des elektrischen Energiespeichers in Form einer Herstellerbescheinigung oder mit einem Gutachten nach §21 StVZO nachzuweisen.


Die Ziffer 49.2 ist bei mir nicht in der COC ausgefuellt. Da aber unter 49.1 die 27 oder 28g/km CO2 stehen sollte es keine Probleme geben. Da ich glaube dass es ein entweder elektrische Reichweite >30km (bis 2017) oder weniger als 50g/km CO2 laut gesetz ist, wenn der Zweiherzmotorwagen von aussen aufladbar ist.

Oder sie sollen einfach zugeben, dass sie nicht wissen wie sie das E-Kennzeichen im System eintragen muessen. :lol:
Alternativ sollen sie bei der Zulassungsstelle Hofheim am Taunus (Main-Taunus-Kreis) nachfragen. Da haben die Mitarbeiter ein mehrseitiges Informationsschreiben per Email bekommen. Im MTK wurden allein am 28.9. bei zwei Ampera das E-Kennzeichen zugeteilt. Was danach noch alles gekommen ist, weiss ich leider nicht.
Die Zulassung bei euch kann ja einfach mal um Amtshilfe ersuchen. :lol:

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 13:35
von Nachbars Lumpi
Ich denke sie schauen nur ob die Codes 0004 oder 0011-0015 bzw 0022-0031 im den Dokumenten steht. Ein jeder MA auf der Zulassung sollte aber wissen, dass die vor 2012 die CoC bekommen haben mit dem Code 0008 gefuehrt werden.

Hier sind die anderen Angaben aus der CoC zu pruefen. Sind sie schluessig mit dem Code 0008, dass es sich um ein PlugIn handlet darf das Kennzeichen vergeben werden. Ein Nachweis ist auf Grund des verbrieften CO2 Ausstosses von 27 oder 28 g/km schon erbracht, dass es kein nicht-aufladbarer Hybrid sein kann.
Ansonsten zeig es ihnen einfach, dass du ihn anschliessen kannst und die Ungenauigkeit der Angaben auf Grund der spaeteren Kraftstoffcodes fuer PlugIns heruehren.

Kraftstoffcode:
0001 Benzin
0002 Diesel
0003 Vielstoff
0004 reines Elektrofahrzeug
0005 Flüssiggas (LPG)
0006 bivalenter Betrieb mit Benzin oder Flüssiggas
0007 bivalenter Betrieb mit Benzin oder komprimiertem Erdgas
0008 kombinierter Betrieb mit Benzin und Elektromotor
0009 Erdgas (NG)
0010 kombinierter Betrieb mit Diesel und Elektromotor
0011 Wasserstoff
0012 kombinierter Betrieb mit Wasserstoff und Elektromotor
0013 bivalenter Betrieb mit Wasserstoff oder Benzin
0014 bivalenter Betrieb mit Wasserstoff oder Benzin kombiniert mit Elektromotor
0015 Brennstoffzelle mit Primärenergie Wasserstoff
0016 Brennstoffzelle mit Primärenergie Benzin
0017 Brennstoffzelle mit Primärenergie Methanol
0018 Brennstoffzelle mit Primärenergie Ethanol
0019 kombinierter Betrieb mit Vielstoff- und Elektromotor
0020 Methan (Biogas)
0021 bivalenter Betrieb mit Benzin oder Methan
0022 kombinierter Betrieb mit Erdgas und Elektromotor
0023 Benzin/Ethanol (hierunter ist ein Kraftstoffgemisch zu verstehen wie z. B. E85)
0024 kombinierter Betrieb mit Flüssiggas (LPG) und Elektromotor
0025 Hybridantrieb mit Benzin und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
0026 Hybridantrieb mit Diesel und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
0027 Hybridantrieb mit Flüssiggas (LPG) und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
0028 Hybridantrieb mit Wasserstoff und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
0029 Hybridantrieb mit Vielstoff und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
0030 Hybridantrieb mit Erdgas (NG) und extern aufladbarem elektrischen Speicher (Plug-in-Hybrid)
0031 Hybridantrieb mit bivalentem Betrieb mit Wasserstoff oder Benzin und ext. aufladb. elektr. Speicher
(Plug-in-Hybrid)
0032 Wasserstoff/Erdgas (hierunter ist ein Kraftstoffgemisch zu verstehen)
0033 Hybridantrieb mit Wasserstoff/Erdgas und extern aufladbarem elektrische Speicher (Plug-in-Hybrid)

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 13:53
von mibmib
Hmmm.. also bei mir ist sowohl 49.1. mit 27 g/km als auch 49.2. mit 83 km ausgefüllt.
Somit sollte ja alles passen :)

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 14:06
von Nachbars Lumpi
Ja dann sollte es passen. Weil das Gutachten wohl nur gefordert werden kann, wenn die genannten Ziffern nicht oder nicht vollstaendig gefuellt sind.

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 8. Okt 2015 08:38
von hardy
Nachdem ich gestern Nachmittag noch mal eine Mail zur Zulassungsstelle geschickt habe, ist heute morgen Folgendes zurückgekommen:
"Leider haben wir uns bei der Auslegung der Vorschriften geirrt. Dies bedauere ich sehr.
Einer Zuteilung des E-Kennzeichens steht natürlich nichts im Wege.
Sie können Ihr Anliegen gerne an der Information der Zulassung erledigen."

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 8. Okt 2015 10:22
von Nachbars Lumpi
Super! Das sind doch sehr gute Neuigkeiten. :D
Mich wuerde nur mal interessieren welcher der ganzen Punkte die Zulassungsstelle nun umgestimmt hat. :mrgreen:

Wann faehrst du hin? Ich denke mal den Weg zur Zulassung und deinen neuen Schildern wirst du schnellstmoeglich, also noch heute antreten. :lol:

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 8. Okt 2015 13:22
von hardy
Die Begeisterung für den Ampi kennt keine Grenzen. :D :D Nun beim zweiten Anlauf hat es geklappt, das neue E-Kennzeichen ist da. :D :D Der Leiter von der Zulassungsstelle hat sich noch persönlich entschuldigt, dass das bei dem ersten Mal nicht geklappt hat. Der Leiter meinte noch, dass ich der erste mit dem E-Kennzeichen wäre und dass er sich beim TÜV nochmals erkundigt hat. Weitere Gründe wurde mir nicht erläutert, was mir auch in dem Augenblick egal war, ich hielt die neuen Schilder mit Freude in den Händen. :D :D

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 8. Okt 2015 16:23
von LambdaCore 21
Wunderbar! Gratulation an alle frisch gebackenen E-ler, die es schon zur Zulassungsstelle geschafft haben :)

Und danke für die ganzen Infos, damit bin ich gegen eventuelle Einwände mehr als gewappnet

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 8. Okt 2015 17:26
von Nachbars Lumpi
Von mir auch Glückwunsch an alle, die es schon haben.
Nachmacher. :lol:

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 8. Okt 2015 19:17
von T.H.S
kann jemand berichten ob das mit dem Ampera in BaWü auch schon funktioniert hat ? Ich kenne meine Zulassungsstelle und bezweifle stark das der -Schein, -Brief, COC und TÜV Bericht ausreicht.
Was ist denn das Hauptargument für die E-Erweiterung. Der Co2 Ausstoß ?