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Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 06:14
von Michel-2014
Ok dann kostet es mehr. Soweit so klar. Aber wenn nur das Blech getauscht wird scheint die Preisgestaltung auch nicht ganz einheitlich ;-)

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 10:51
von hardy
Bei uns im hohen Norden scheint ja Einiges anders zu laufen. War heute bei der Zulassungsstelle, habe kein E-Kennzeichen erhalten :evil: Fahrzugschein, Brief, COC-Bescheinigung und Vesicherungsbescheinigung mitgenommen. Lange diskutiert und gewartet. Weil im Fahrzeugschein die Nr. 0008 steht konnte mir das E- Zeichen nicht erteilt werden. :evil:
Die Zulassungsstelle möchte nun eine Plug-in-Hybrid- Bescheinigung vom Tüv oder Hersteller haben :evil:

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 11:14
von Nachbars Lumpi
Hast du sie mal darauf aufmerksam gemacht, dass es einige andere Amperafahrer schon drauf haben?
Wo soll denn die 0008 stehen?
Sie haetten dir nach den Angaben auf der COC, auf der der elektrische Antrieb und der CO2 Ausstoss von 27g/km vermerkt ist, eigentlich geben muessen. Da ich die COC aus den NL habe steht bei mir jedenfalls der elektrische Antrieb mit drauf.

Dass er von aussen aufladbar ist musste hier doch auch einer vorfuehren. Waere das keine Option gewesen?

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 11:25
von hardy
Dass andere Ampera -Fahrer das E-Kennzeichen schon haben, habe ich gesagt. Auch hatte ich vorsichtshalber mein Smartphon in der Hand. Hat aber alles nichts gebracht; auch vorführen konnte ich nicht.
Die 008 steht im Fahrzeugschein unter Nr. 10.

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 11:53
von mibmib
Die Zulassungsstelle möchte nun eine Plug-in-Hybrid- Bescheinigung vom Tüv oder Hersteller haben :evil:
Das stellt doch die CoC dar - ganz so wie es im Gesetzestext niedergeschrieben ist.

Du machst mir ja "Hoffnung" - ich gebe meinen heute im Autohaus zum Räder- und Kennzeichenwechsel ab und erwarte morgen Abend ein frisches Kennzeichen :?

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 12:30
von Nachbars Lumpi
hardy hat geschrieben: Die 008 steht im Fahrzeugschein unter Nr. 10.
Danke! Die steht bei mir auch, aber es gab alles andere als Probleme mit diesem Eintrag. Die MA schien eher positiv motiviert gewesen zu sein das Kennzeichen zu teilen zu koennen.

Bei mir steht auch unter P.3 "Hybr.Benzin/E"

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 12:50
von hardy
Nachbars Lumpi hat geschrieben:
hardy hat geschrieben: Die 008 steht im Fahrzeugschein unter Nr. 10.
Danke! Die steht bei mir auch, aber es gab alles andere als Probleme mit diesem Eintrag. Die MA schien eher positiv motiviert gewesen zu sein das Kennzeichen zu teilen zu koennen.

Bei mir steht auch unter P.3 "Hybr.Benzin/E"

Hybr.Benzin/E steht bei mir auch. Ich vermute mal dass das Computersystem mit der Umstellung auf das
E - Kennzeichen nicht richtig geklappt hat. Werde es einfach nächste Woche noch mal versuchen.
Allerdings ist die COC- Bescheinigung auf italienisch, dürfte aber trotzdem kein Problem sein.

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 12:54
von Nachbars Lumpi
Hier sind die Vorraussetzungen. Das habe ich mal von der Seite der Stadt Berlin geklaut. :mrgreen:

Scrolle mal bis zum fett gedruckten runter. ;)

Das Elektrokennzeichen kann für alle Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e

und

über einen alternativen Antrieb bzw. Energiequelle verfügen, z.B. Fahrzeuge mit den Kraftstoffschlüsseln 0004 und 0015

ein elektrisch betriebenes Fahrzeug

ein reines Batterieelektrofahrzeug

ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug,
ein reines Batterieelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb,
a) dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und
b) dessen Energiespeicher zumindest von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar sind,
ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten von
a) Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine, und
b) Energiespeichern, davon mindestens einer von einer außerhalb des Fahrzeuges befindlichen Energiequelle elektrisch wieder aufladbar
, verfügt,
ein Brennstoffzellenfahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus den Brennstoffzellen und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen,
Energiewandler: die Bauteile des Kraftfahrzeugantriebes, die dauerhaft oder zeitweise Energie von einer Form in eine andere umwandeln, welche zur Fortbewegung des Kraftfahrzeuges genutzt werden,
Energiespeicher: die Bauteile des Kraftfahrzeugantriebes, die die jeweiligen Formen von Energie speichern, welche zur Fortbewegung des Kraftfahrzeuges genutzt werden

Hier kommt der ganz wichtige Teil fuer Ampera Fahrer:

Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges darf ein Elektrokennzeichen nur zugeteilt werden,

wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung ergibt, dass das Fahrzeug
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 30 Kilometer, bei Erstzulassung bis zum 31.12.2017 bzw. 40 Kilometer, bei Erstzulassung ab dem 01.01.2018, beträgt.
Das betrifft die Hybrid-Fahrzeuge mit den Kraftstoffschlüsseln 0008, 0010, 0012, 0014, 0019, 0022, 0024, 0025, 0026, 0027, 0028, 0029, 0030, 0031, 0033.


Elektrokennzeichen dürfen nicht zugeteilt werden bei

Ausfuhrkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
ständigen roten Kennzeichen, sog. Händlerkennzeichen

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 12:56
von Nachbars Lumpi
Also der Eintrag in Feld 10 auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 berechtigt dich ein E-Kennzeichen zu bekommen, wenn dort 0008 steht.
Das ist durch das EmoG Bundesweit so geregelt. Da darf ein Zulassungskreis nicht einfach von abweichen.

Re: E-Kennzeichen

Verfasst: 7. Okt 2015 13:04
von hardy
Danke für die Bemühungen, werde auch noch mal hinfahren