Hallo Forenmitglieder,
ich habe ein kleines Update fuer Euch.
Natuerlich wollte ich es fuer einen moeglichen Rechtsstreit vorsorgen und habe meine Rechtschutzversicherung angerufen.
Leider habe ich es versaeumt nach dem Kauf meiner Wohnung den entsprechenden Baustein fuer solche Faelle in meinen Vertrag aufzunehmen.
Nichts desto trotz als langjaehriger Zahler ohne Streitfall hat sich meine Rechtschutzversicherung kulant gezeigt und mich an einen Anwalt fuer WEG Recht ohne Kosten fuer mich fuer eine telefonische Erstberatung weiter geleitet.
Ich habe ihm den Fall geschildert mit voruebergehendem Verbot Elektroautos in der Tiefgarage zu parken, dass eine solche Massnahme wegen Bezug auf WEG § 22, Abs. 1 abgelehnt wurde und auf wichtige Gruende verwiesen wurde.
Weiter habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass mein TG Stellplatz Sondereigentum ist und mit meiner Wohnung im Grundbuch 1 Blatt ist. Ich deshalb den Bestand in WEG § 21, Abs. 5, Nr. 6 erfuellt sehe.
Ich hatte auch gesagt, dass ich beim Amtsgericht gegen die Beschluesse klagen moechte. Darauf hin meinte er, dass das auch beim Landgericht ginge, also eine Instanz hoeher.
Was war das Ergebnis?
ER SIEHT ES GENAUSO DASS MEIN VORHABEN VON WEG § 21, Abs. 5, Nr. 6 gesichert ist!!!!
Er meint auch, dass die Untersagung des Abstellens eines Elektroautos in der Tiefgarage ein Eingriff in mein privates Eigentumsrecht ist. Weiter, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt dies zu verbieten, da es ein im Strassenverkehr zugelassenes Fahrzeug ist, welches schon alle Sicherheitspruefungen durchlaufen hat und mit der Zulassung die Sicherheit und Verkehrsfaehigkeit bestaetigt ist.
Er machte auch darauf Aufmerksam, dass er keine zusaetzliche Gefahr (was ja auch stimmt) von Elektroautos im Vergleich zu Verbrennern sieht. Auch das Brandschutzargument wird da wohl nicht fruchten, da ein Verbrenner im Tank etliche Liter hochentzuendliche Fluessigkeit hat und den Zuendfunken gleich mitbringt.
Weiter, ist er der Meinung, dass die Eigentuemer mit sehr grosser Sicherheit nichts sagen koennen, wenn das Kabel durch ihre Kellerraeume unter Verwendung der vorhandenen Kabelrutschen erfolgt. Auf diesen Kabelrutschen liegen naemlich schon viele gleichartige andere Kabel.
Weiter ist er auch der Meinung, dass wenn nicht irgendeine Klausel in der Teilungserklaerung vorhanden ist, der temporaere Beschluss, dass Elektroautos nicht in der TG abgestellt werden duerfen gegen WEG Recht verstoesst, da es eine Aenderung der Teilungserklaerung waere, welche Einstimmigkeit aller Eigentuemer verlangt. Ratet mal wer hier der Spielverderber waere.
Sein Rat an mich waere mit dem Verwaltungsbeirat und dem Verwalter einvernehmlich die Punkte zu eroertern und Streichen zu lassen und die restlichen Eigentuemer darueber zu informieren, dass rechtswidrige und nichtige Beschluesse gefasst wurden und diese gestrichen werden.
Und jetzt kommt der Hammer.
Er sagte ausserdem, dass wenn sie sich weiter quer stellen, sollte ich die Massnahme einfach durchfuehren!
Somit muessen sie gegen mich klagen und das Geld fuer eine Klage und die Beweise erbringen welch unersaegliche Gefahr ich ueber sie bringen wuerde.
Und ich Depp hab einen Infokatalog zusammen gestellt, welcher seit heute Morgen an alle Eigentuemer verteilt wird.
Teil 3 folgt bald. Denn nicht nur ihr wollt wissen wie es weiter geht. Das wird ein Spass sag ich euch!
