Ich darf auch am Arbeitsplatz laden! Gott sei dank...!
Mal sehen was ich in der Tiefgarage montieren darf.
...und wenn's nur 'ne Schuko ist... Besser als garnix!
Schönen Feiertag noch
Die Meldepflicht besteht gegenüber dem Netzbetreiber. Soweit ich weiß, handhabt das jeder nach eigenem Ermessen. Eine 16A-Dose dürfte aber nirgends meldepflichtig sein. Von der blauen Dose abgesehen, ist das schließlich State-of-the-Art im Haushalt.ruediguzi hat geschrieben: ↑28. Okt 2018 22:41 ... Voraussetzung ist aber, das ich eine Bestätigung bringe, dass eine Steckdose die
mit 16A abgesichert und mit ein Verbraucher bis 3,6kw nicht meldepflichtig ist.
Wo bekomm ich das nun her?
Gibt's sowas als Download?
Ist das von Versorger zu Versorger unterschiedlich?
Wäre über eure Hilfe sehr dankbar!
Frage einfach mal an und lasse dir ein formloses Schreiben geben. Wahrscheinlich findest du auch auf der Internetseite Infos.https://www.netze-bw.de/hausanschluss/elektromobilit%C3%A4t hat geschrieben: ...
3. Ladeeinrichtungen ab einer Anschlussleistung größer 4,6 kVA (20A) sind anmeldepflichtig. Zudem ist das "Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" auszufüllen.
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