Was hat jetzt den Ausschlag gegeben?
Einfach nur für die nächsten, die Probleme haben. Mit jedem Problem und dessen Lösung bringt "folgende Generationen" schneller ans Ziel.

Moin Waldlaus,Waldlaus hat geschrieben:In Düsseldorf musste ich heute einen Nachweis für die elektrische Mindestreichweite erbringen für meine 2012er Ampera. Den hatte ich nicht und das CoC von meinem niederländischen Händler enthielt leider keine Ziffer 49.x für die elektr. Reichweite. Da das niederländische Ausfuhrkennzeichen ablief, habe ich einem nomalen Kennzeichen zugestimmt.
Amüsant fand ich dann die Eingabe: VIN eingeben; Kennzeichen eingeben; Computer zieht sich die Daten des Wagens; Fehlermeldung: "E-Kennzeichen fähiges Fahrzeug" wegdrücken; E aus Kennzeichen entfernen; speichern; drucken (So ungefähr sah das aus).
Bleibt die Frage, was nun billiger ist - Herstellerbescheinigung oder §21?![]()
Waldlaus
Moin Waldlaus,Waldlaus hat geschrieben:In Düsseldorf musste ich heute einen Nachweis für die elektrische Mindestreichweite erbringen für meine 2012er Ampera. Den hatte ich nicht und das CoC von meinem niederländischen Händler enthielt leider keine Ziffer 49.x für die elektr. Reichweite. Da das niederländische Ausfuhrkennzeichen ablief, habe ich einem nomalen Kennzeichen zugestimmt.
Amüsant fand ich dann die Eingabe: VIN eingeben; Kennzeichen eingeben; Computer zieht sich die Daten des Wagens; Fehlermeldung: "E-Kennzeichen fähiges Fahrzeug" wegdrücken; E aus Kennzeichen entfernen; speichern; drucken (So ungefähr sah das aus).
Bleibt die Frage, was nun billiger ist - Herstellerbescheinigung oder §21?![]()
Waldlaus
Das mag für Neuwagen so sein, wir haben ja einen 2012er und nun das Coc und 2 KFZ-Briefe (den alten und den neuen vom Amt Mettmann ausgestellten'), wie geschrieben. Uns wurde ausdrücklich gesagt, unbedingt beide Briefe aufzubewahren.Kawalerist hat geschrieben:Das CoC (Certificate of Conformity) Papier ist bei jedem Neuwagen dabei, sonst könnte man das Fahrzeug nicht zulassen. Es Handelt sich dabei nicht um einen Fahrzeugbrief, den gibt es ja nicht mehr, sondern nur die Zulassungsbescheinigung Typ1 und Typ2 und in diesen beiden Zulassungsbescheinigungen steht nur das nötigste drin. Deshalb immer beim Kauf eines Fahrzeugs auf das COC Papier bestehen, oder wenn keines mehr vorhanden ist, beim Hersteller eins bestellen kostet halt wieder Geld
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste