Beim Ansprechen von öffentlichen Steckdosen- bzw heute sogar Ladestationsbesitzern wegen einem Eintrag ins Lemnet.org bin ich heute zum 2. Mal mit dem Argument "aus steuerlichen Gründen wünschen wir keinen Eintrag" konfrontiert worden und suche nun nach einem passenden Gegenargument.
Müßte man korrekterweise den verschenkten Strom als geldwerten Vorteil versteuern? Oder müßte der Betreiber wenigstend dafür die Mehrwertsteuer abführen? Scheint ähnlich kompliziert zu sein, wie wenn man von einer gewerblichen PV Anlage mit Eigenverbrauch privaten Strom entnimmt.
Wer kennt sich damit aus oder kann mir ein Argument liefern, mit dem ich die Erlaubnis für einen Lemnet Eintrag bekommen könnte?
Ohne Eintrag finde ich das ganze ziemlich wertlos.
steuerliche Behandlung kostenloser Stromabgabe
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- Chris
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Re: steuerliche Behandlung kostenloser Stromabgabe
Ich denke viele Ladestationsbesitzer fürchten durch einen zu großen Bekanntheitsgrad dass die Ladestation zu oft besucht wird und dadurch zu hohe Kosten für Strom/Instandhaltung entstehen. Denn wenn dort kaum jemand zum laden vorbei kommt fällt es auch nicht auf wenn sie irgendwann nicht mehr funktioniert.
Gruß vom Niederrhein, Chris
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Re: steuerliche Behandlung kostenloser Stromabgabe
ja chris, ich denke auch in dieser Richtung. Das "Strom verschenken" an der Ladesäule könnte man evtl. noch als Promotion verbuchen. Das funktioniert auf jeden Fall bei thematisch passenden Unternehmen wie Autohäuser, Elektriker, Solaranlagenbauer etc. Ansonsten gehe ich fast davon aus, dass die meisten Firmen, die eine Ladesäule betreiben, das im Rahmen von Anlagevermögen bauen und über Promotion "abrechnen" (wenn überhaupt eine getrennte Aufzeichnung erfolgt). In der Literatur habe ich auf die Schnelle nichts konkretes gefunden.
Fazit: Steuerliche Gründe sind, glaube ich, nicht die entscheideten.
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Viele Grüße
Stefan
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Re: steuerliche Behandlung kostenloser Stromabgabe
...In dem Zusammenhang wahrscheinlich "völliger Quatsch",
-aber ich musste direkt an "die Bäcker" denken,
die ihre alt-gewordene Backware,nicht wegwerfen,
sondern an Bedürftige verschenken,
-sie sollen dafür auf einmal Steuern bezahlen...! :-(
Auch Firmen, die ihren Mitarbeitern "Dinge" kostenlos überlassen, haben "Probleme"...
...Steuern zahlen für etwas, was man kostenlos abgibt, -ist ja wohl das Allerletzte...!
-aber ich musste direkt an "die Bäcker" denken,
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Jürgen.
Mein Auto fährt ohne Atomstrom...
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Re: steuerliche Behandlung kostenloser Stromabgabe
Mit diesem Argument werde ich die betreffenden Betreiber nicht dazu überreden können, sich eintragen zu lassen. Es scheint daran zu liegen, daß der Bäcker oder auch der Ladestellenbetreiber beim Einkauf der Materialien die Vorsteuer rauszieht und diese dann in der Summe dem Finanzamt fehlt. DasJürgen hat geschrieben:...In dem Zusammenhang wahrscheinlich "völliger Quatsch",
-aber ich musste direkt an "die Bäcker" denken,
die ihre alt-gewordene Backware,nicht wegwerfen,
sondern an Bedürftige verschenken,
-sie sollen dafür auf einmal Steuern bezahlen...! :-(
Auch Firmen, die ihren Mitarbeitern "Dinge" kostenlos überlassen, haben "Probleme"...
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Re: steuerliche Behandlung kostenloser Stromabgabe
Das Vorsteuerproblem ist gar nicht das größte. Der Bäcker verkauft die "von gestern" Brote mit UST. Also gar kein Problem. Bei dem "Verschenken" wird es tatsächlich schwieriger. Und dabei kommt es vor allem auf den Wert und den Bezug zum Geschäft an. Ich werde das heute noch mal genauer recherchieren. Interessiert mich selbst.
Wenn man Mitarbeiter glücklich machen will, wird es schwieriger. Dort ist oft von geldwertem Vorteil die Rede. Allerdings dürfte auch an der Stelle das kostenlose Stromtanken durchaus möglich sein. Man darf jedem Mitarbeiter pro Monat zweckgebundene Zuwendungen geben. Zum Beispiel einen Tankgutschein über 40 euro - oder besser einen Gutschein über 22 Liter Super (sind 40 Euro bei 1,78 pro Liter).
Mit dem Steuerproblem wirst Du , selbst wenn wir eine Lösung erarbeiten, keinen Erfolg bei den Leuten haben. Eher schon mit der Werbung für den Laden. "Wenn Du bei Bäcker Schüren kaufst, kannst Du gleich Deinen Ampera laden!", die Hustentropfen solltest Du in der Bärenapotheke holen, da kannst Du Dein Elektroauto laden. Über den Werbeeffekt sollten die Anbieter der Ladesäulen besser zu erreichen sein.
Wenn man Mitarbeiter glücklich machen will, wird es schwieriger. Dort ist oft von geldwertem Vorteil die Rede. Allerdings dürfte auch an der Stelle das kostenlose Stromtanken durchaus möglich sein. Man darf jedem Mitarbeiter pro Monat zweckgebundene Zuwendungen geben. Zum Beispiel einen Tankgutschein über 40 euro - oder besser einen Gutschein über 22 Liter Super (sind 40 Euro bei 1,78 pro Liter).
Mit dem Steuerproblem wirst Du , selbst wenn wir eine Lösung erarbeiten, keinen Erfolg bei den Leuten haben. Eher schon mit der Werbung für den Laden. "Wenn Du bei Bäcker Schüren kaufst, kannst Du gleich Deinen Ampera laden!", die Hustentropfen solltest Du in der Bärenapotheke holen, da kannst Du Dein Elektroauto laden. Über den Werbeeffekt sollten die Anbieter der Ladesäulen besser zu erreichen sein.
Viele Grüße
Stefan
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