Steuer

... alles, was zum Thema Ampera gehört, aber nicht in die anderen Foren passt
Denis
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Re: Steuer

Beitrag von Denis »

Ha ha ha. Neue Antwort vom ZollAmt.

Chevrolet Volt 2012 Nicht gleich Chevrolet Volt 2012 hahhaha




Sehr geehrter Herr ,
Kraftfahrzeugsteuer: 28,00 EUR für das Fahrzeug mit FIN:(Anhang E-Mail vom 13.09.)



Grundlagen der Berechnung

Fahrzeugart: Personenkraftwagen
Antriebs-/Kraftstoffart: Otto-Motor
Hubraum: 1398 ccm
CO2-Ausstoß: 27 g/km
Kennzeichen: Regelkennzeichen
Berechnungszeitraum: 1 Jahr (Entrichtungszeitraum gemäß § 11 Abs. 1 KraftStG)
Steuersatz: 2.00 EUR je angefangene 100 ccm Hubraum + 2.00 EUR je g/km CO2 über 110 g/km
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 2 b) bb) KraftStG
Steuerberechnung

Kraftfahrzeugsteuer: 2.00 EUR x 14 angef. 100 ccm + 2.00 EUR x 0 g/km CO2 über 110 g/km = 28.00 EUR
Kraftfahrzeugsteuer: 28 EUR
Diese Berechnung erfolgte auf Grundlage der Eintragungen in den Fahrzeugpapieren. Bei Ihrem Fahrzeug wurden 153 g/km an CO2-Ausstoß eingetragen, deshalb beträgt Ihre Kfz-Steuer 114,00 EUR.
Die tatsächliche Nutzung von Elektro-Antrieb oder Benzinmotor ist nicht Grundlage der Steuerberechnung. Hier ist allein das Vorhandensein des Benzinmotors und dessen Eigenschaften (CO2-Wert, Hubraum, Erstzulassungdatum,...) Grundlage der Steuerberechnung.

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Frau Süße

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Tel.: 0351/44834-550
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Zuletzt geändert von Denis am 14. Sep 2017 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
ObeliX
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Re: Steuer

Beitrag von ObeliX »

tja, das Dresdner zollamt hat bestimmt auch schon vorher mal nen steuerbescheid fur einen Ampera oder Volt erstellt. aber in deinen papieren stehen nun mal die 153 g/km anstatt der korrekten 27g/km.

ich weiß nicht ob es einen weg gibt deine fehlerhaften fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen.
ein techniker oder sachverständiger wird da aber bestimmt keine neue messung machen können.

der lange weg wäre wohl eine vollabnahme machen zu lassen (§21 StVZO). die kann man aber nur machen, wenn das fahrzeug keine betriebserlaubnis hat.
§19 StVZO Abs. 1, letzter satz hat geschrieben:Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ [...], ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen ist.
du müßtest deinen Volt also endgültig außer betrieb setzen oder den auspuff abbauen und bei der polizei auf und ab fahren und hoffen, daß du nicht nur ne mängelkarte bekommst :D

die datensätze für eine vollabnahme kannst du bei TÜV oder DEKRA anfordern. im osten ist die DEKRA zuständig. da hab ich grad letzte woche das datenblatt für meinen 78er Mustang-II bekommen.


gruß Obel
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Lancia Lybra 2.0 (10.1999 / 163000km, jetzt stillgelegt)
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STdesign
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Re: Steuer

Beitrag von STdesign »

Genau. Es hilft hier nichts, das Zollamt verantwortlich zu machen. Die besteuern das Auto so, wie es in den Papieren beschrieben ist. Weil DAS ist die Betriebserlaubnis und technische Beschreibung deines Autos, also der individuelle "Personalausweis" des Fahrzeugs. Dafür, dass die Papiere fehlerhaft sind, kann das Zollamt nichts.

Die vermutlich einzige Möglichkeit ist eine Neuabnahme des Fahrzeugs. Bin nicht sicher, ob dafür wirklich keine Papiere vorhanden sein dürfen. Man kann eigentlich immer zum TÜV / Dekra gehen, mit dem Wunsch nach einer §21-Änderungsabnahme. Und falls doch, hast du eben den Brief verloren ;) , Kaufvertrag zum Eigentumsnachweis hast du ja bestimmt.

Für eine neue §21-Abnahme am besten eine Kopie der Papiere und des CoC eines baugleichen Fahrzeugs mitnehmen. Die restlichen Daten sollte der Prüfer in seiner Datenbank finden können. Dann dürfte der Spaß nicht übermäßig teuer werden. Eine CO2-Messung können die sicherlich auch machen, ist aber sehr Aufwendig, weil der Normverbrauch ermittellt werden muss. Ist deutlich mehr, als eine simple Abgasuntersuchung, bei der "nur" die chemische Zusammensetzung ermittelt wird.

Oder eben mit den 114 Euro und ohne E-Kennzeichen leben. Ist evtl. unterm Strich am günstigsten, auch für die Nerven.
Beste Grüße, STdesign
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he2lmuth
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Re: Steuer

Beitrag von he2lmuth »

@manwe:
Und ich dachte immer, nur die Deutschen sind bekloppt :roll:
L.G. Hellmuth

Es ist keinesfalls ausreichend lediglich keine Überlegungen anstellen zu können, man muss auch unfähig sein diese mitzuteilen.
Denis
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Re: Steuer

Beitrag von Denis »

Danke an alle.

Erster Schritt:

Ich wird probieren neue DatenBlatt vom TÜV erhalten.


Zweiter Schritt:

Wenn es nicht sein wird, dann ich wird Volt in Polen oder in Tschechien oder in Baltischen Staaten registrieren und of course dann ich wird keine KFZ Steuer in Deutschland bezhalen.

Oder gleiche Rechte für alle oder die Steuer wird nicht bekommen.
ObeliX
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Re: Steuer

Beitrag von ObeliX »

So einfach wird das mit der Auslandszulassung auch nicht. Mit einem gewöhnlichen Aufenthalt in D, muß auch dein Fahrzeug in D zugelassen sein.

Gruß Obel
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he2lmuth
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Re: Steuer

Beitrag von he2lmuth »

Das Problem liegt nicht bei irgendeinem deutschen Amt :twisted:
Du besitzt falsch ausgestellte Papiere, das ist doch hier schon geschrieben worden :(
L.G. Hellmuth

Es ist keinesfalls ausreichend lediglich keine Überlegungen anstellen zu können, man muss auch unfähig sein diese mitzuteilen.
Denis
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Re: Steuer

Beitrag von Denis »

Thanks for helping to All .

No, problem in just German Offices, Who issued first DatenBlatt, when car arrived from USA, TÜV NORD,

Who check the car according 21&, TÜV Sued, Who registred the car, KFZ Zullassungsstelle. :D

Just German Offices made the mistake. Now one car pay 28 euro, second 114 euro

Of course i heard about good TÜV techncian who check VW "Honest" ECO ECO ECO DIESEL. :D
Without USA technician, VW would deceiving all World and of course Germany also.

Without any problem i can register car in Eastearn Europe. And don't pay any TAX and big insurance in Germany. :D
Because i am living In Europe, but you in only Germany. ;)

Thanks for helping to All
Sorry for English, Deutsche ist sehr schwierig, aber ich lerne.
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Re: Steuer

Beitrag von Fufu2 »

It's all OK and you are wellcome in any language.
Greetings Andi
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Guenter
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Re: Steuer

Beitrag von Guenter »

Hallo Denis,
wer hat das Fahrzeug eingeführt ?
Ich glaube dort liegt der Fehler , vielleicht war er nicht fahrzeugspezifisch informiert.
Hier ein Auszug aus „DEKRA Import-Gutachten“


Wir empfehlen vor Einfuhr des Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe aller Fakten oder nach Möglichkeit unter Vorlage einer Kopie der FZ-Dokumente nachzufragen, welche Untersuchungen, Nachweise bzw. Gutachten zur Zulassung erforderlich sind.

II. bei Fahrzeugimporten von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums
Bei einem serienmäßigen Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung kann, sofern eine Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - "CoC-Papier") mit eingetragener  Fahrzeugidentifizierungsnummer vorliegt, die Zulassung problemlos bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle oder Straßenverkehrsamt) erfolgen. In dem CoC-Papier sind in der Regel alle technischen Angaben enthalten, so dass eine Zulassungsbescheinigung Teil und II ausgefertigt werden kann.
Anders verhält es sich bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung, wenn sie aus Nicht-EU-Staaten importiert werden. Prinzipiell sind diese Fahrzeuge in ihrer Ausrüstung den Vorschriften des Landes angepasst, in dem sie zugelassen sind. Aufgrund daraus resultierender landesspezifischer Abweichungen, sind einzeln importierte Fahrzeuge für dieFahrzeuggenehmigungsverordnung) durch Mitarbeiter eines Technischen Dienstes oder durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) TP erforderlich. Der Technische Dienst des DEKRA kann bundesweit Gutachten für die Einzelgenehmigung solcher Fahrzeuge ausstellen. Bei "gebrauchten" Fahrzeugen muss eine Abnahme nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) an einer TP erfolgen. Näheres über dieses Verfahren können Sie hier erfahren.
Waren Fahrzeuge ohne Typgenehmigung bereits in einem EU-Staat zugelassen, werden bei vielen Zulassungsbehörden bereits die unter 2. genannten Verfahrensweisen mit Datenblatt und Hauptuntersuchung anerkannt.

Vielleicht kann Dir die DEKRA bei deinen Problem helfen.
Gruß Günter
RS Bergisches Land
NRW
Ampera gebaut am 30.09.2011 Erst-Zul. 13.12.2011
ältester Ampera auf der ERUDA
gefahren vom ältesten ERUDA-Teilnehmer
1G0R86E49CU105466
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