Garantie bei versäumtem Inspektionstermin

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magic
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Re: Garantie bei versäumtem Inspektionstermin

Beitrag von magic »

Ich habe folgende E-Mail an Opel geschickt ...:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige den Kauf eines gebrauchten Opel Ampera (Baujahr 2012–2016).
Leider sind bei einigen der angebotenen Fahrzeuge die jährlichen Inspektionen teilweise versäumt worden, so dass die von Opel gewährte Garantie für 8 Jahre bzw. 160000km auf die Batterie verfällt.

Folgende Fragen zu diesem Thema:
- Gibt es eine Möglichkeit, trotz versäumten jährlichen Inspektionen die Garantie wiederzuerlangen, bzw. wiederherzustellen?
- Wie lange darf der jährliche Inspektionsintervall überschritten sein, ohne dass die Garantie verfällt?


Mit freundlichen Grüßen


[Edit: Originaltext der Antwort gelöscht, da laut Opel der Inhalt vertraulich ist, und ich diesen nicht weitergeben darf!]

Als zentrale Aussage habe ich folgendes bekommen:

Die Hochvolt-Garantie steht in keinem Zusammenhang mit den Serviceintervallen des Fahrzeuges.

Somit sind alle Diskussionen um versäumte Serviceintervalle für die Hochvoltgarantie NICHT relevant.
Oder verstehe ich da was falsch?

Gruß
Matthias
Zuletzt geändert von magic am 18. Feb 2019 21:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Markus Dippold
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Re: Garantie bei versäumtem Inspektionstermin

Beitrag von Markus Dippold »

Frag nochmal nach:

"Verstehe ich Sie richtig, daß ein Schaden an einem Hochvolt-Bauteil (laut Serviceheft) durch die 8jährige Hochvolt-Garantie gedeckt ist, auch wenn ein oder mehrere Service-Termine verpaßt wurden bzw. die Abstände nicht eingehalten wurden?"
Bild- Opel Ampera ePionier, lithiumweiß, Modelljahr 2012
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LDV 1.2l, persönlicher LDV 0.98l

Stand 29.02.2024

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magic
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Re: Garantie bei versäumtem Inspektionstermin

Beitrag von magic »

Hmmm, hatte ich auch schon überlegt, aber eigentlich ist die Aussage eindeutig, oder?

Ergänzung: Nachfrage ist raus. Ich kann es nämlich auch kaum glauben, dass die Serviceintervalle gar keine Rolle für die HV Garantie spielen sollen.
RoterBaron
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Re: Garantie bei versäumtem Inspektionstermin

Beitrag von RoterBaron »

Naja, gar keine Rolle denke ich auch nicht. Da steht ja: "Nach Ablauf der Neuwagengarantie kann im Falle eines Schadens lediglich im Rahmen einer freiwilligen Kulanz agiert werden. Bei dieser wiederum wird die Servicetreue des Fahrzeuges berücksichtigt."

Über den Weg kommt dann evtl, doch die "ServiceTreue" wieder ins Spiel. Wobei ich den Wortlaut der Hochvolt-Garantie grad nicht kenne. Hat den mal jemand?
Lieben Gruß - nur Fliegen sind schöner ;-)
2012-2014:
Matiz 0,8 LPG. 43743-126213Km: 4,51€/100Km.

2014 - er auseinander fällt:
Ampera 11/2011. 26997-269903 Km: 4,47€/100Km.
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47382 Km rest: 6,23 L/100Km
LDV: 1,0 - meiner: 1,23.
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Re: Garantie bei versäumtem Inspektionstermin

Beitrag von okko »

Hoffentlich bekommen wir mal eine eindeutige Antwort. Herzlichen Dank @Magic für Deine Mühe! Bei meinem Ampera fehlt nämlich auch ein Service(2014) vor meiner Zeit. Seit 2015 achte ich penibel auf die Jahresintervalle. Wäre doch schade, wenn das im Schadensfalle umsonst gewesen wäre.
Gruß

Jochen
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Re: Garantie bei versäumtem Inspektionstermin

Beitrag von ObeliX »

RoterBaron hat geschrieben: 18. Feb 2019 17:57 Naja, gar keine Rolle denke ich auch nicht. Da steht ja: "Nach Ablauf der Neuwagengarantie kann im Falle eines Schadens lediglich im Rahmen einer freiwilligen Kulanz agiert werden. Bei dieser wiederum wird die Servicetreue des Fahrzeuges berücksichtigt."

Über den Weg kommt dann evtl, doch die "ServiceTreue" wieder ins Spiel. Wobei ich den Wortlaut der Hochvolt-Garantie grad nicht kenne. Hat den mal jemand?
der passus bezieht sich auf die 'normale' garantie. probleme nach dieser, gehen nur mit kulanz.
ansonsten würde die ganze sache mit der extra HV-garantie ja überhaupt keinen sinn machen.

die aussage in der antwort, daß die HV-garantie nicht an die serviceintervalle gebunden ist, ist mMn sehr klar und, für mich, sehr überraschend. :shock:


gruß Obel
Ampera ePionier (10.2013 / akt. 72000km) DU147xxx geb. 27.5.2013
Lancia Lybra 2.0 (10.1999 / 163000km, jetzt stillgelegt)
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Re: Garantie bei versäumtem Inspektionstermin

Beitrag von Rough Child »

Hallo,

Es gibt jemand aus dem Forum, der eine schriftliche Garantiebestätigung von Opel bekommen hat.
Das ging allerdings über einen Händler.

viewtopic.php?f=4&t=4350

Unser Ampera hat auch ein "Problem". Es wurde die allererste Inspektion nicht gemacht.
Allerdings war das Fahrzeug die ersten zwei Jahre ein Opel Werksauto.
Es kann also auch gut sein, das im ersten Jahr wenig oder gar nicht gefahren wurde.
Wer weiß das schon. Und schliesslich hat Opel selbst die Inspektion nicht gemacht (obwohl auch eine Taktik Autos aus der Garantie zu nehmen)

Ich hatte mich damals auch an Opel gewendet, allerdings nur privat und ohne Händlerdruck.
Ich bekam leider die Antwort das man keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausfüllen könne und ich mich
im Schadensfall an meine Opel Werkstatt wenden müsste.
Damals wurde mir auch gesagt, das wenn ich alle Inspektionen durchführe auch die Garantie bestehen würde.
Man sei nicht für Versäumnisse des(r) Vorbesitzer verantwortlich. Fand ich damals auch seltsam
und daher bin ich mir nicht sicher, wie bei einem "richtigen" Schaden reagiert wird.

Unser Ladegerät ist aber kürzlich kaputt gegangen und es wurde sofort ohne Nachfrage kostenfrei
gegen ein neues ersetzt.
Mal schauen was beim Lagerschaden passiert....
magic
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Re: Garantie bei versäumtem Inspektionstermin

Beitrag von magic »

So, nu is die Antwort da.

Da ich laut der E-Mail von Opel "diese Nachricht oder einen Anhang nicht kopieren oder an andere Personen weiterleiten" darf. hier nur die Zusammenfassung:

Mir wurde nochmal bestätigt, dass die "Hochvolt-Garantie von der Servicetreue des Fahrzeuges unabhängig" ist!

So, nu kommst du... :roll:
okko
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Re: Garantie bei versäumtem Inspektionstermin

Beitrag von okko »

Das ist eine hervorragende Nachricht! Nochmals vielen Dank für Dein Engagement!
Gruß

Jochen
Nachbars Lumpi
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Re: Garantie bei versäumtem Inspektionstermin

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Vielleicht sollte man das mal anpingen, denn die Frage kommt immer und immer wieder. ;)
Modell 2012: CU117XX

Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
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