Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage
Verfasst: 26. Nov 2014 10:23
Servus Leute,
ich will euch mal von meinem bevorstehenden Stromanschluss in der Tiefgarage berichten. Ich bin Wohnungseigentuemer und habe einen Tiefgaragenstellplatz, der im Grundbuch als Sondereigentum eingetragen ist.
Am Montag auf der ETV kam es natuerlich zur Katastrophe. Ich hatte Antraege eingereicht, dass die Gemeinschaft die Tiefgaragen fuer alle mit Strom versorgt und dass jeder Stellplatzeigentuemer sich eine Leitung dann weiter zu seinem Platz fuehren kann. Die Gemeinschaft besteht aus drei Doppelmehrfamilienhaeusern mit gesamt ca 45 Einheiten.
Leider haben wir in der Gemeinschaft zwei, drei die gegen alles sind. So auch hier. Sie sind so schnell warm geworden, dass sie sofort die unentschlossenen auf ihrer Seite hatten und das nach dem ersten Kommentar.
Auch mit der Aussage, dass es geklaert werden muss, ob Elektroautos ueberhaupt in Tiefgaragen parken duerfen. Da dachte ich im ersten Moment nur "bitte was?!?".
Nach ca 20 Sekunden hat man mich kollektiv einfach ueberhoert und gar nicht mehr wahr genommen. Die haben dann einfach verabredet, dass dies erstmal durch den TüV geklaert werden muss. Weiter haben sie den Antrag erstmal abgelehnt.
Jedoch hatte ich noch einen zweiten Antrag, dass ich mir selbst eine Leitung legen darf. Hier war sofort allgmeiner Konsens, weil ja eine Stromleitung vom Verteilerraum (meinem Zaehler) in die Tiefgarage eine Gefaehrdung des Brandschutzes darstellt.
Auch meinen Einwaende, dass die Leitung von einem Fachbetrieb verlegt wird und dieser sich auch an die geltenden Brandschutzvorschriften halten muss blieben wie alles andere ungehoert.
Diese Punkte gingen also nach dem Motto "was der Bauer nicht kennt....". In der ganzen Diskussion bin ich zwei mal zu Wort gekommen, weil ich einem anderen einfach ins Selbige gefallen bin, aber ich duerfte auch nicht mal ausreden. Weiter haben sie wieder ihre Kluengelwirtschaft getrieben, also wenn einer dagegen ist, zieht eine bestimmte Gruppe mit.
Sie haben immer mit baulicher Veraenderung und alle muessen zustimmen argumentiert. Was ja im Regelfall auch so ist.
Leider ist dem Verwalter sowie allen anderen entgangen, dass diese Massnahme nur in einem Haus gemacht wird und somit nur die Untergemeinschaft fuer das Haus in dem ich wohne (in der Teilungserklaerung drin) besprochen werden duerfen. Weiter, dass fuer die Kabelverlegung in der Tiefgarage nur die Untergemeinschaft der Tiefgarageneigentuemer haette gemacht werden duerfen.
Somit sind schon Formfehler enthalten.
Weiter moechten ein paar, dass es aus Gefahrengruenden verboten wird Elektroautos in den Tiefgaragen zu parken. Leider ist das mit den Nutzungsvorgaben (ist nicht das richtige Wort, aber es trifft es ganz gut) einer Tiefgarage nicht in einklang. In Tiefgaragen duerfen naemlich alle seriengefertigten und zugelassenen PKW geparkt werden. In der Teilungserklaerung gibt es auch keine Einschraenkungen fuer bestimmte Fahrzeuge in den Tiefgaragen. Somit waere eine Einstimmigkeit benoetigt, um sowas zu aendern. Meine Stimme bekommen sie fuer sowas aber nicht.
Weiter waere zu klaeren, ob ich nicht aus Gleichberechtigung einen Stromanschluss nicht verwehrt werden kann, weil ein anderer Eigentuemer schon einen hat. Dieser hat sich die Leitung aber im Rohbau vor entstehen der Gemeinschaft verlegt. Aber dass er diesen Stromanschluss zu einer Lampe an der Decke weiter gefuehrt hat wurde nie abgestimmt. Dagegen koennte ich ja auch vorgehen, wenn ich in Fahrt komme.
Nachdem ich gestern etwas recherchiert habe und das hat mir auch unser User Mainhatten auch nochmal ans Herz gelegt meinen Stromanschluss auf dem folgenden Weg zu realisieren.
Ich werde darauf aufmerksam machen, dass die ungerechtfertigte Ablehnungauf § 22 Absatz 1 beruhrt, welche eine bauliche Veraenderung, die das Erscheinungsbild betrifft Einstimmig beschlossen werden muss.
Jedoch dass meine bauliche Massnahme auf folgender Grundlage beruht:
Paragraph 21, Absatz 5, Nr. 6
Was besagt dieser Teil des WEG? Ich sag es Euch.
§ 21- Verwaltung durch die Wohnungseigentümer
(5) Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:
6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.
Durch diesen Teil des WEG sollte ein 230V Anschluss am Tiefgaragenplatz kein Problem sein. Dieses geht aber wohl nur, wenn der TG Platz auch Sondereigentum wie bei mir ist. Sondereigentum definiert sich durch einen Ort, der durch mindestens 3 Waende/Gitter oder Linien eine klare Abgrenzung zu anderen Sondereigentum zulaesst. Mein Stellplatz hat vorne eine Wand sowie links und rechts jeweils eine dicke fette Linie, um ihn von den anderen Stellplaetzen abzugrenzen. Diese drei reichen. Sollte aber ein Schlauberger auf die Idee kommen, dass ja hinten keine Abgrenzung ist, schlage ich der Person vor sich einmal in der TG umzusehen. Dort ist eine Begrenzungskerbe im Boden und das bei allen Stellplaetzen, welche mit der Deckenkante in einer Ebene liegen, weil dort einmal Torgitter geplant waren. Diese Grenzkerben sind auch etwas hoch offizielles. Diese findet man z.B. in aller Oeffentlichkeit, wenn man mit offenen Augen durch das Leben geht. Diese Kerben begrenzen auch Grundstuecke und sind meist auf Begrenzungssteinen von Gehwegen zwischen zwei Flurstuecken vorhanden. Auch deuten diese manchamal die Grenze zwischen zwei Flurstuecken an.
Ich denke ich habe mit diesen Argumenten ganz gute Chancen die ganze Sache fuer mich ausgehen zu lassen.
Ich wollte euch meinen beschwerlichen Weg mitteilen. Vielleicht hilft dies jemand anderem zu einem Stromanschluss an seinem Stellplatz in einer aufsaessigen Eigentuemerschaft zu kommen.
ich will euch mal von meinem bevorstehenden Stromanschluss in der Tiefgarage berichten. Ich bin Wohnungseigentuemer und habe einen Tiefgaragenstellplatz, der im Grundbuch als Sondereigentum eingetragen ist.
Am Montag auf der ETV kam es natuerlich zur Katastrophe. Ich hatte Antraege eingereicht, dass die Gemeinschaft die Tiefgaragen fuer alle mit Strom versorgt und dass jeder Stellplatzeigentuemer sich eine Leitung dann weiter zu seinem Platz fuehren kann. Die Gemeinschaft besteht aus drei Doppelmehrfamilienhaeusern mit gesamt ca 45 Einheiten.
Leider haben wir in der Gemeinschaft zwei, drei die gegen alles sind. So auch hier. Sie sind so schnell warm geworden, dass sie sofort die unentschlossenen auf ihrer Seite hatten und das nach dem ersten Kommentar.
Auch mit der Aussage, dass es geklaert werden muss, ob Elektroautos ueberhaupt in Tiefgaragen parken duerfen. Da dachte ich im ersten Moment nur "bitte was?!?".
Nach ca 20 Sekunden hat man mich kollektiv einfach ueberhoert und gar nicht mehr wahr genommen. Die haben dann einfach verabredet, dass dies erstmal durch den TüV geklaert werden muss. Weiter haben sie den Antrag erstmal abgelehnt.
Jedoch hatte ich noch einen zweiten Antrag, dass ich mir selbst eine Leitung legen darf. Hier war sofort allgmeiner Konsens, weil ja eine Stromleitung vom Verteilerraum (meinem Zaehler) in die Tiefgarage eine Gefaehrdung des Brandschutzes darstellt.
Auch meinen Einwaende, dass die Leitung von einem Fachbetrieb verlegt wird und dieser sich auch an die geltenden Brandschutzvorschriften halten muss blieben wie alles andere ungehoert.
Diese Punkte gingen also nach dem Motto "was der Bauer nicht kennt....". In der ganzen Diskussion bin ich zwei mal zu Wort gekommen, weil ich einem anderen einfach ins Selbige gefallen bin, aber ich duerfte auch nicht mal ausreden. Weiter haben sie wieder ihre Kluengelwirtschaft getrieben, also wenn einer dagegen ist, zieht eine bestimmte Gruppe mit.
Sie haben immer mit baulicher Veraenderung und alle muessen zustimmen argumentiert. Was ja im Regelfall auch so ist.
Leider ist dem Verwalter sowie allen anderen entgangen, dass diese Massnahme nur in einem Haus gemacht wird und somit nur die Untergemeinschaft fuer das Haus in dem ich wohne (in der Teilungserklaerung drin) besprochen werden duerfen. Weiter, dass fuer die Kabelverlegung in der Tiefgarage nur die Untergemeinschaft der Tiefgarageneigentuemer haette gemacht werden duerfen.
Somit sind schon Formfehler enthalten.
Weiter moechten ein paar, dass es aus Gefahrengruenden verboten wird Elektroautos in den Tiefgaragen zu parken. Leider ist das mit den Nutzungsvorgaben (ist nicht das richtige Wort, aber es trifft es ganz gut) einer Tiefgarage nicht in einklang. In Tiefgaragen duerfen naemlich alle seriengefertigten und zugelassenen PKW geparkt werden. In der Teilungserklaerung gibt es auch keine Einschraenkungen fuer bestimmte Fahrzeuge in den Tiefgaragen. Somit waere eine Einstimmigkeit benoetigt, um sowas zu aendern. Meine Stimme bekommen sie fuer sowas aber nicht.
Weiter waere zu klaeren, ob ich nicht aus Gleichberechtigung einen Stromanschluss nicht verwehrt werden kann, weil ein anderer Eigentuemer schon einen hat. Dieser hat sich die Leitung aber im Rohbau vor entstehen der Gemeinschaft verlegt. Aber dass er diesen Stromanschluss zu einer Lampe an der Decke weiter gefuehrt hat wurde nie abgestimmt. Dagegen koennte ich ja auch vorgehen, wenn ich in Fahrt komme.
Nachdem ich gestern etwas recherchiert habe und das hat mir auch unser User Mainhatten auch nochmal ans Herz gelegt meinen Stromanschluss auf dem folgenden Weg zu realisieren.
Ich werde darauf aufmerksam machen, dass die ungerechtfertigte Ablehnungauf § 22 Absatz 1 beruhrt, welche eine bauliche Veraenderung, die das Erscheinungsbild betrifft Einstimmig beschlossen werden muss.
Jedoch dass meine bauliche Massnahme auf folgender Grundlage beruht:
Paragraph 21, Absatz 5, Nr. 6
Was besagt dieser Teil des WEG? Ich sag es Euch.
§ 21- Verwaltung durch die Wohnungseigentümer
(5) Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:
6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.
Durch diesen Teil des WEG sollte ein 230V Anschluss am Tiefgaragenplatz kein Problem sein. Dieses geht aber wohl nur, wenn der TG Platz auch Sondereigentum wie bei mir ist. Sondereigentum definiert sich durch einen Ort, der durch mindestens 3 Waende/Gitter oder Linien eine klare Abgrenzung zu anderen Sondereigentum zulaesst. Mein Stellplatz hat vorne eine Wand sowie links und rechts jeweils eine dicke fette Linie, um ihn von den anderen Stellplaetzen abzugrenzen. Diese drei reichen. Sollte aber ein Schlauberger auf die Idee kommen, dass ja hinten keine Abgrenzung ist, schlage ich der Person vor sich einmal in der TG umzusehen. Dort ist eine Begrenzungskerbe im Boden und das bei allen Stellplaetzen, welche mit der Deckenkante in einer Ebene liegen, weil dort einmal Torgitter geplant waren. Diese Grenzkerben sind auch etwas hoch offizielles. Diese findet man z.B. in aller Oeffentlichkeit, wenn man mit offenen Augen durch das Leben geht. Diese Kerben begrenzen auch Grundstuecke und sind meist auf Begrenzungssteinen von Gehwegen zwischen zwei Flurstuecken vorhanden. Auch deuten diese manchamal die Grenze zwischen zwei Flurstuecken an.
Ich denke ich habe mit diesen Argumenten ganz gute Chancen die ganze Sache fuer mich ausgehen zu lassen.
Ich wollte euch meinen beschwerlichen Weg mitteilen. Vielleicht hilft dies jemand anderem zu einem Stromanschluss an seinem Stellplatz in einer aufsaessigen Eigentuemerschaft zu kommen.