Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

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Nachbars Lumpi
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Ich denke das haben die meisten, die eine Lademöglichkeit in einer Sammelgarage mit 99 Stellplätzen. :o
Modell 2012: CU117XX

Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
Nachbars Lumpi
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Hallo Forenmitglieder,

ich habe ein kleines Update fuer Euch.

Natuerlich wollte ich es fuer einen moeglichen Rechtsstreit vorsorgen und habe meine Rechtschutzversicherung angerufen. ;)
Leider habe ich es versaeumt nach dem Kauf meiner Wohnung den entsprechenden Baustein fuer solche Faelle in meinen Vertrag aufzunehmen. :o

Nichts desto trotz als langjaehriger Zahler ohne Streitfall hat sich meine Rechtschutzversicherung kulant gezeigt und mich an einen Anwalt fuer WEG Recht ohne Kosten fuer mich fuer eine telefonische Erstberatung weiter geleitet. :lol:

Ich habe ihm den Fall geschildert mit voruebergehendem Verbot Elektroautos in der Tiefgarage zu parken, dass eine solche Massnahme wegen Bezug auf WEG § 22, Abs. 1 abgelehnt wurde und auf wichtige Gruende verwiesen wurde.
Weiter habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass mein TG Stellplatz Sondereigentum ist und mit meiner Wohnung im Grundbuch 1 Blatt ist. Ich deshalb den Bestand in WEG § 21, Abs. 5, Nr. 6 erfuellt sehe.

Ich hatte auch gesagt, dass ich beim Amtsgericht gegen die Beschluesse klagen moechte. Darauf hin meinte er, dass das auch beim Landgericht ginge, also eine Instanz hoeher. :o

Was war das Ergebnis?

ER SIEHT ES GENAUSO DASS MEIN VORHABEN VON WEG § 21, Abs. 5, Nr. 6 gesichert ist!!!! :D

Er meint auch, dass die Untersagung des Abstellens eines Elektroautos in der Tiefgarage ein Eingriff in mein privates Eigentumsrecht ist. Weiter, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt dies zu verbieten, da es ein im Strassenverkehr zugelassenes Fahrzeug ist, welches schon alle Sicherheitspruefungen durchlaufen hat und mit der Zulassung die Sicherheit und Verkehrsfaehigkeit bestaetigt ist. :mrgreen:

Er machte auch darauf Aufmerksam, dass er keine zusaetzliche Gefahr (was ja auch stimmt) von Elektroautos im Vergleich zu Verbrennern sieht. Auch das Brandschutzargument wird da wohl nicht fruchten, da ein Verbrenner im Tank etliche Liter hochentzuendliche Fluessigkeit hat und den Zuendfunken gleich mitbringt.

Weiter, ist er der Meinung, dass die Eigentuemer mit sehr grosser Sicherheit nichts sagen koennen, wenn das Kabel durch ihre Kellerraeume unter Verwendung der vorhandenen Kabelrutschen erfolgt. Auf diesen Kabelrutschen liegen naemlich schon viele gleichartige andere Kabel. :lol:

Weiter ist er auch der Meinung, dass wenn nicht irgendeine Klausel in der Teilungserklaerung vorhanden ist, der temporaere Beschluss, dass Elektroautos nicht in der TG abgestellt werden duerfen gegen WEG Recht verstoesst, da es eine Aenderung der Teilungserklaerung waere, welche Einstimmigkeit aller Eigentuemer verlangt. Ratet mal wer hier der Spielverderber waere. :lol:

Sein Rat an mich waere mit dem Verwaltungsbeirat und dem Verwalter einvernehmlich die Punkte zu eroertern und Streichen zu lassen und die restlichen Eigentuemer darueber zu informieren, dass rechtswidrige und nichtige Beschluesse gefasst wurden und diese gestrichen werden.

Und jetzt kommt der Hammer. ;)

Er sagte ausserdem, dass wenn sie sich weiter quer stellen, sollte ich die Massnahme einfach durchfuehren!

Somit muessen sie gegen mich klagen und das Geld fuer eine Klage und die Beweise erbringen welch unersaegliche Gefahr ich ueber sie bringen wuerde. :lol:

Und ich Depp hab einen Infokatalog zusammen gestellt, welcher seit heute Morgen an alle Eigentuemer verteilt wird. :shock:

Teil 3 folgt bald. Denn nicht nur ihr wollt wissen wie es weiter geht. Das wird ein Spass sag ich euch! :lol:
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he2lmuth
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von he2lmuth »

Ein Spass wird das nicht.
Einfach machen kann dazu führen dass DU, wenn Du die "richtigen" Nachbarn hast, Dich beim Laden neben Dein Auto stellen musst.
Vielleicht solltest Du die Anwaltsinfos die Du hier geschrieben hast ausdrucken und den Nachbarn zustellen... mit einer Bitte um Konsens??
L.G. Hellmuth

Es ist keinesfalls ausreichend lediglich keine Überlegungen anstellen zu können, man muss auch unfähig sein diese mitzuteilen.
Nachbars Lumpi
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von Nachbars Lumpi »

He2lmuth,
Natürlich werde ich zuerst den gütlichen Weg versuchen.

Leider gibt es keine Rechtsvorschrift, die eine Beaufsichtig des Ladevorgangs vorschreibt. Falls du andere Informationen hast teile diese bitte mit.

Eine solche Einschränkung bekommen sie nicht durch. Es ist nach WEG verboten einen Eigentümer zu seinem Nachteil übermäßig zu benachteiligen. Oder müssen die anderen während des parkens aus Schutzgründen ihre Verbrenner beaufsichtigen? Das wäre das Ende für Verbrenner in Tiefgaragen. :D
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Markus Dippold
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von Markus Dippold »

Nachbars Lumpi hat geschrieben:Leider gibt es keine Rechtsvorschrift, die eine Beaufsichtig des Ladevorgangs vorschreibt. Falls du andere Informationen hast teile diese bitte mit.
he2lmuth meinte wohl eher, daß du dein Auto vor den lieben Nachbarn schützen mußt ... Ladekabel weg/beschädigt, Luft aus den Reifen gelassen, Türen zerkratzt ...

Gruß
Markus
Bild- Opel Ampera ePionier, lithiumweiß, Modelljahr 2012
Besitz und Datenerfassung seit 13.12.2012
Kilometerstand: 203073km
163361km elektrisch, 16.14kWh/100km ab Akku
30895km RE-Betrieb, 6.06l/100km
LDV 1.2l, persönlicher LDV 0.98l

Stand 29.02.2024

Meine Solaranlage
Nachbars Lumpi
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Markus Dippold hat geschrieben:he2lmuth meinte wohl eher, daß du dein Auto vor den lieben Nachbarn schützen mußt ... Ladekabel weg/beschädigt, Luft aus den Reifen gelassen, Türen zerkratzt ...
Das wohl eher. ;)

Jedoch werde ich, da muss ich die Vorschriften aber nochmal pruefen, wenn benoetigt einen Antrag stellen, dass ich meine beiden Parkplaetze Videoueberwachen darf. :lol:
Wenn die Kameras nur mein Sondereigentum filmen, sollte es eigentlich keine Einwaende geben. :mrgreen:

Ihr seht, dass ich fuer Euch alle mit kaempfe, fuer all diejenigen, die von ihrer WEG geknechtet, unterdrueck und benachteiligt werden. Eine Lademoeglichkeit sollte nie werwaehrt bleiben.

Vielleicht klappt das ja, dass nebst meinem Ladepunkt unsere liebe Gemeinde noch eine Ladesaeule direkt neben der WEG an der Strasse aufstellt. Bin bzgl soetwas mit denen auch in Verhandlungen, um die Elektromobilitaet in die Wohngebiete zu bringen. Oh nein, dann stuenden diese rollenden Bomben ja zusaetzlich noch 3m neben einem der Haeuser der WEG. ;) Ich kann so boese sein.... :twisted:
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he2lmuth
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von he2lmuth »

Ich meinte das so wie Markus es verstand.
Die Videoüberwachung erfordert dann auch einen Recorder.
Versuche die Nachbarn zu überzeugen.
L.G. Hellmuth

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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Ach so. :D
Funkwebcam und aufnahme an einem Recorder oder Netbook mit minimaler Stromaufnahme im Kofferraum. Hab ich dann sowas wie einen Providaparkplatz? :lol:

Klar, die guetliche Einigung sollte immer Prioritaet haben. Das hat sie bei mir auch.
Dazu werde ich mich naechste Woche mal mit dem Verwaltungsbeirat zusammen setzen. Dabei werde ich all die rechtlichen Probleme ansprechen, die in den Beschluessen enthalten sind und warum diese Beschluesse und Vorgaben nicht haltbar sind.

Das alles selbstverstaendlich freundlich, sachlich, aber auch bestimmt. Diese Kluengelwirtschaft, die in der WEG betrieben wird unterstuetze ich nicht.

Sobald ich den VB auf meiner Seite habe, werden die normalen Miteigentuemer auch einknicken.
Unsere beiden Spezialisten brauchen es glaube ich mit der groben Kelle, dass sie es verstehen. Der "Ich bin gegen alles und ein Gutachten kann nicht alles bestaetigen" Miteigentuemer und unsere "Ich weiss alles besser und alles muss so gemacht werden wie ich das moechte, weil ich Anwaeltin bin" Miteigentuemerin werden dann nichts mehr zu melden haben.
Ja, auch ich habe den Berufsquerulanten bzw Rentnerquerulanten sowie eine Person, die immer alles Bestimmen muss in der Gemeinschaft.
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Joachim
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von Joachim »

Die (vorläufige) Lehre der Geschichte (Wasser auf meine Mühlen): Vorher informieren (Rechtsberatung), dann handeln. Als juristischer Laie kann man so viel falsch machen …

Ich würde die Rechtsberatung sogar selber bezahlen, wenn keine Versicherung einspringt. Das ist weniger belastend, als den ganzen Ärger, den man mit den Ignoranten und (vermeintlichen) Besserwissern hat. ;)
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Re: Stromversorgung meines Stellplatzes in der Tiefgarage

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Hallo Joachim,
Meine Recht achtziger Sicherung hat aus Kulanz diese telefonische Erstberatung übernommen, da ich noch nie einen Rechtsstreit über die Versicherung hatte. Nach vielen Jahren des zahlens haben sie mir das angeboten.

Ja das werde ich das nächste mal auch so machen. Nun ist das Kind allerdings schon in den Brunnen gefallen und ich mus s so ausfechten.
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