E-Kennzeichen

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mainhattan
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E-Kennzeichen

Beitrag von mainhattan »

Habe mal, nachdem ja Gesetz und Verordnung längst beschlossen sind, mal beim Landkreis nachgefragt.

Die der derzeitige Kenntnisstand:

Sehr geehrter Herr Pxxx,



da mir bisher keine offiziellen Informationen zur Einführung der neuen E-Kennzeichen vorliegen,
habe ich Ihre Anfrage bei der Pressestelle des Main-Taunus-Kreises zum Anlass genommen,
mein zuständiges Regierungspräsidium um Mitteilung des aktuellen Sachstandes zu bitten.

Von dort wurde mir mitgeteilt, dass das Elektromobilitätsgesetz (siehe Anhang) zum 12. Juni 2015 in Kraft trat.

Die in § 3 EmoG aufgeführten Bevorrechtigungen werden nur in dem Umfang zulässig sein, die entsprechende Rechtsverordnungen nach § 4 Abs. 2 EmoG ermöglichen und wenn gegebenenfalls erforderliche Beschilderungen im Straßenraum aufgestellt sind. Zusätzlich ist eine Kennzeichnung nach § 4 Abs. 1 EmoG erforderlich, die ebenfalls einer Rechtsverordnung bedarf.

Die erforderlichen Rechtsverordnungen sind bislang nicht beschlossen. Erst nach deren Inkrafttreten werden die durch das EmoG vorgesehenen Bevorrechtigungen im zulässigen Rahmen in Anspruch genommen werden können.

Dem Regierungspräsidium liegen keine Hinweise über den möglichen Zeitpunkt des Inkrafttretens der erforderlichen Rechtsvorschriften vor.

Sobald nähere Informationen vorliegen, werden diese sicherlich durch die zuständigen Ministerien pressewirksam veröffentlicht und den Zulassungsbehörden Handlungsanweisungen erteilt.


Ich bedauere, Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen geben zu können.





Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
U. P.
Main-Taunus-Kreis, Der Landrat

Straßenverkehrsamt
Gruß
mainhattan
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von mibmib »

Hallo zusammen,

Ich habe diesbezüglich gerade das BMVI über das Kontaktformular angeschrieben und um eine transparente Aussage gebeten.

Warten wir es ab...


VG Micha
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Nachbars Lumpi
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Eine Ähnlichkeit Anfrage hatte ich letzten Monat an die Zulassungsstelle gerichtet. Die Antwort war fast die gleiche. Bestimmt wird die Verordnung dann 2019 mit der Förderung beschlossen. ;)
Modell 2012: CU117XX

Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
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mainhattan
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von mainhattan »

mibmib hat geschrieben:Hallo zusammen,

Ich habe diesbezüglich gerade das BMVI über das Kontaktformular angeschrieben und um eine transparente Aussage gebeten.

Warten wir es ab...


VG Micha
Die hatte ich schon vor Monaten angeschrieben. Das zustämdige Referat bittet um Geduld... :twisted:
Gruß
mainhattan
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mibmib
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von mibmib »

Nun gut, vor Monaten war das Gesetz ja noch nicht durch...

Derweil habe ich eine Antwort von der Berliner 'Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Abteilung VII Verkehr' bezüglich der Nutzung von Busspuren erhalten - die Antwort spricht ebenfalls die fehlende Rechtsverordnugn an:

Sehr geehrter Herr ....,

es ist zutreffend, dass in Berlin nach derzeitigem Stand nicht beabsichtigt ist, Busspuren für den privaten Individualverkehr freizugeben. Die auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetz vorzunehmende Änderung der Straßenverkehrsordnung ist aber auch noch gar nicht erfolgt; momentan bestünde also auch theoretisch gar keine Rechtsgrundlage für eine Freigabe.
Hintergrund ist, dass die Förderung eines beschleunigten ÖPNV sowie des Radverkehrs ein wesentlicher Baustein der Berliner Verkehrspolitik ist. Den Busspuren kommt insofern eine hohe Bedeutung zu. Wir gehen davon aus, dass die Kapazitätsgrenze für die Busspurnutzung bereits erreicht ist und ihre Freigabe für Elektrofahrzeuge sich als kontraproduktiv für die ÖPNV-Beschleunigung erweisen würde. Insoweit ist z.B. auch zu berücksichtigen, dass der ÖPNV eine eigene besondere, speziell für ihn geltende Signalisierung an Lichtsignalanlagen erhält. Elektrofahrzeuge müssten also vor der Ampel warten und würden die Weiterfahrt der hinter ihnen wartenden Busse verhindern.
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Nachbars Lumpi
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Meine Anfrage war als das Gesetz schon durch war.
Modell 2012: CU117XX

Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
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he2lmuth
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von he2lmuth »

DANKE mibmib :)
L.G. Hellmuth

Es ist keinesfalls ausreichend lediglich keine Überlegungen anstellen zu können, man muss auch unfähig sein diese mitzuteilen.
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mainhattan
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von mainhattan »

Ist doch einfach. Dann gehört die bussignalanlage auch den eautos ;)
Gruß
mainhattan
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Nachbars Lumpi
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Re: E-Kennzeichen

Beitrag von Nachbars Lumpi »

mainhattan hat geschrieben:Ist doch einfach. Dann gehört die bussignalanlage auch den eautos ;)

Zu kompliziert. Elektroautos haben immer Vorfahrt und die Fahrer dürfen alle Schilder und Signalanlagen ignorieren. Jedes andere Fahrzeug außer Fahrzeuge im Einsatz müssen Elektroautos Vorrang gewähren. Zuwiderhandlung wird mit lebenslangem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet. :mrgreen:
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E-Kennzeichen

Beitrag von Weißer Volt »

Die Signalanlagen des ÖPNV schaltet erst auf weiter/durchfahrt, wenn das Signal von dem herannahendem Bus/Straßenbahn (Fahrer) kommt. Leider.
Gruß
Michael S.
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