Steuerliche Förderung des Ampera als Dienstwagen?
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wolf
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Steuerliche Förderung des Ampera als Dienstwagen?
Hallo,
ich weiß nicht, ob allgemein bekannt ist, dass nach dem Jahressteuergesetz 2013 die Kosten für die Batterie eines Elektroautos aus dem zu versteuernden Listenpreis herausgerechnet werden können. Dazu werden 500 € pro kWh der Batteriekapazität vom Listenpreis abgezogen, maximal jedoch 10.000 €. Jedes Jahr verringert sich dieser Betrag um 50 € pro kWh bzw. 1.000 €. Dies müsste doch auch für den Ampera gelten, oder? Da der Ampera eine Batteriekapazität von 16 KWh hat, können also im ersten Jahr 8.000 € vom Listenpreis in Höhe von 49.200 € für die ePionier-Ediotion abgezogen werden. Siehe dazu http://www.goingelectric.de/2012/06/06/ ... enstwagen/.
Vielleicht kann das mal jemand von den Steuerberatern im Forum verifizieren.
Gruß,
Wolfgang
ich weiß nicht, ob allgemein bekannt ist, dass nach dem Jahressteuergesetz 2013 die Kosten für die Batterie eines Elektroautos aus dem zu versteuernden Listenpreis herausgerechnet werden können. Dazu werden 500 € pro kWh der Batteriekapazität vom Listenpreis abgezogen, maximal jedoch 10.000 €. Jedes Jahr verringert sich dieser Betrag um 50 € pro kWh bzw. 1.000 €. Dies müsste doch auch für den Ampera gelten, oder? Da der Ampera eine Batteriekapazität von 16 KWh hat, können also im ersten Jahr 8.000 € vom Listenpreis in Höhe von 49.200 € für die ePionier-Ediotion abgezogen werden. Siehe dazu http://www.goingelectric.de/2012/06/06/ ... enstwagen/.
Vielleicht kann das mal jemand von den Steuerberatern im Forum verifizieren.
Gruß,
Wolfgang
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Yellow
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Re: Steuerliche Förderung des Ampera als Dienstwagen?
Danke für den Hinweis! Sehr interessant!
Ich denke und hoffe, dass der Ampera dazu gehört. Denn der Gedanke, der dahinter steckt ist ja, dass der Mehrpreis, den ein Elektroauto gegenüber einem "herkömmlichen" Auto hat, ausgeglichen werden soll.
Und dieser Mehrpreis ist ja beim Ampera durch den Akku definitiv vorhanden!
Ich denke und hoffe, dass der Ampera dazu gehört. Denn der Gedanke, der dahinter steckt ist ja, dass der Mehrpreis, den ein Elektroauto gegenüber einem "herkömmlichen" Auto hat, ausgeglichen werden soll.
Und dieser Mehrpreis ist ja beim Ampera durch den Akku definitiv vorhanden!
Gruss
Stefan
Stefan
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wolf
- 111 kW - voll elektrisch
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Re: Steuerliche Förderung des Ampera als Dienstwagen?
Habe mit meinem Steuerberater gesprochen: Bislang handelt es sich nur um den Entwurf eines Gesetzes durch die Bundesregierung, dass noch verabschiedet werden muss. Ist also noch nicht gültig. Und ob der Ampera dazu gehört, ist wohl auch noch unklar. Da müsste vielleicht ein wenig Lobby-Arbeit gemacht werden, kann sicher nicht schaden, die Angeordneten darauf anzusprechen.
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wolf
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Re: Steuerliche Förderung des Ampera als Dienstwagen?
Hiernach http://www.kanzlei-spaeth.de/informatio ... x_ger.html scheint die Regelung für den Ampera nicht zu gelten.
- Martin
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Re: Steuerliche Förderung des Ampera als Dienstwagen?
Mich betrifft es zwar nicht aber da hat jmd. wieder bockmist gebaut?!
Nicht mal fliegen ist schöner.-
Yellow
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Re: Steuerliche Förderung des Ampera als Dienstwagen?
Sehr ärgerlich!wolf hat geschrieben:Hiernach http://www.kanzlei-spaeth.de/informatio ... x_ger.html scheint die Regelung für den Ampera nicht zu gelten.
Damit wird doch aber der Gedanke "Eine Regelung im Einkommensteuergesetz soll einen Nachteilsausgleich für die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge schaffen, da die Innovationen wegen ihren nicht billigen Akkumulatoren noch sehr teuer sind." ad absurdum geführt.
Gruss
Stefan
Stefan
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wolf
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Nachtrag: Steuerliche Förderung des Ampera als Dienstwagen?
Offenbar scheinen Hybridfahrzeuge wie der Ampera doch von der Neuregelung erfasst zu werden. Anders als noch im Referentenentwurf sind im Gesetzentwurf der Bundesregierung Hybridfahrzeuge explizit eingeschlossen. Dort http://gesetzgebung.beck.de/sites/geset ... tG2013.pdf heisst es auf Seite 17 Mitte: "...bei der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen, die über extern aufladbare mechanische oder elektrochemische Speicher verfügen, ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu mindern: für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro kWh der Batteriekapazität, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro kWh der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10 000 Euro; dieser Höchstbetrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 500 Euro.“ ersetzt."
Darüber freut sich auch der Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller VDIK, siehe hier http://www.vdik.de/?id=68167.
Bei einem Steuerabzug von 8.000 Euro bringt das bei einem Steuersatz von 30% also etwa 25 Euro im Monat Steuerersparnis. Nicht die Welt, aber für einmal zum Griechen ohne Getränke reicht es so gerade. :-)
Darüber freut sich auch der Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller VDIK, siehe hier http://www.vdik.de/?id=68167.
Bei einem Steuerabzug von 8.000 Euro bringt das bei einem Steuersatz von 30% also etwa 25 Euro im Monat Steuerersparnis. Nicht die Welt, aber für einmal zum Griechen ohne Getränke reicht es so gerade. :-)
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Yellow
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Hokahey
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Re: Steuerliche Förderung des Ampera als Dienstwagen?
Super,
nur als Laie im Steuerdschungel...
Gilt das Jahressteuergesetz 2013 auch schon für Anschaffungen in 2012?
nur als Laie im Steuerdschungel...
Gilt das Jahressteuergesetz 2013 auch schon für Anschaffungen in 2012?
(Modell 2013)
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wolf
- 111 kW - voll elektrisch
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Re: Steuerliche Förderung des Ampera als Dienstwagen?
Ich bin zwar auch nur Laie aber das müsste so sein. Es heisst ja im Gesetz "...für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro kWh der Batteriekapazität." Es gilt aber erst ab 2013, Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen, da kann es theoretisch auch noch Änderungen geben.Hokahey hat geschrieben:Super,
nur als Laie im Steuerdschungel...
Gilt das Jahressteuergesetz 2013 auch schon für Anschaffungen in 2012?
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