Zulassungsfrage

... alles, was zum Thema Ampera gehört, aber nicht in die anderen Foren passt
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Panic
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Zulassungsfrage

Beitrag von Panic »

Hallo zusammen,

ich habe Anfang der Woche meinen Ampera zugelassen.

Bin also auf die Zulassungsstelle und wollte, ein E-kennzeichen haben. Die Dame sagte zu mir, sie braucht ein COC Papier....

Ich rief dann den Opelhändler an und der sagte mir: Kennt er nicht und hat er nicht...

Zudem sagte die Dame zu mir, dass sie es merkwürdig findet, dass in dem alten Schein die Typbezeichnung nur Nuller stehen. Das sein in Indiz dafür, dass mein Fahrzeug ein Erprobungsfahrzeug sei.

Der Opelverkäufer hat dann noch das Gutachten vom TÜV geschickt.

Ich habe ihn nun ohne E-Kennzeichen zugelassen. Stinkt mir aber schon.

Ich frage mich nun, wer hier jetzt nicht alles im Griff hat. Die Zulassungstelle oder der Händler.

Könnt ihr mir sagen, warum mein Auto als Typ genullt ist?

BG

Patrick
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he2lmuth
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Re: Zulassungsfrage

Beitrag von he2lmuth »

Es wurden hier schon mehrere Testfahrzeuge gesehen. Weiß aber nicht ob die genullt waren. Die Zulassungsstellen sind oftmals nicht up to date.
Aber wenn die Dame über die Nullen stolpert tut sie doch ihre Pflicht ;)
L.G. Hellmuth

Es ist keinesfalls ausreichend lediglich keine Überlegungen anstellen zu können, man muss auch unfähig sein diese mitzuteilen.
Panic
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Re: Zulassungsfrage

Beitrag von Panic »

Hi,

das kann schon sein, aber nur weil da Nullen stehen, dann zu behaupten, dass das Auto dann eben kein E-Zeichen fähiges Auto ist, ist nach meiner Ansicht eben falsch.

Patrick
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mainhattan
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Re: Zulassungsfrage

Beitrag von mainhattan »

Panic hat geschrieben:Hi,

das kann schon sein, aber nur weil da Nullen stehen, dann zu behaupten, dass das Auto dann eben kein E-Zeichen fähiges Auto ist, ist nach meiner Ansicht eben falsch.

Patrick

Wenn's ein richtiger Opelhändler ist, soll er gefälligst bei Opel mittels FIN das CoC anfordern.
So nach dem Motto, die Karre losbekommen und jetzt interessiert's mich nicht mehr.

Ich würde ihm das Messer auf die Brust setzen, dass Du sonst vom Kaufvertrag zurücktrittst, da die offensichtlich zugesicherte Eigenschaft (von außen aufladbar) nicht amtlich nachgewiesen werden kann (vom Verkäufer!).
Daher kannst Du die fahrzeugtypische Zulassung als E-Kennzeichnung nicht vornehmen und daher sind die per EmoG zugsicherten Vorteilskritereien nicht erkennbar.

Wende Dich nach Eskalation über den Händler, wenn er sich nicht willig zeigt an:
Service Direktion der Adam Opel AG
Telefon: 069-95307551
E-Mail: direktion.service@de.opel.com

GOOD LUCK !
Gruß
mainhattan
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Panic
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Re: Zulassungsfrage

Beitrag von Panic »

Ok danke. Werde ich morgen mal machen.
Frank
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Re: Zulassungsfrage

Beitrag von Frank »

Hallo ich habe am 2.02.17 mit E- Kennzeichen zugelassen ging ohne Probleme weil rein elektrisch eine Reichweite von 83 km in den Papieren steht.
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